Hausparty, Hausfriedensbruch obwohl man eingeladen war?

7 Antworten

Wenn der Inhaber des Hausrechtes einen Gast "herausbittet" oder auf Deutsch rausschmeißt und dieser der Bitte nicht nachkommt kann Anzeige erstattet werden, egal ob eingeladen oder nicht.

Ab dem Zeitpunkt, als sie rausgeschmissen wurden, jedoch nicht gegangen sind, begingen sie Hausfriedensbruch.

Hallo,

§ 123 StGB
Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das
befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche
zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich
eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die
Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt,
wird mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Das nicht Entfernen stellt also einen Hausfriedensbruch dar. Wie in Absatz 2 angegeben ist, muss der Berechtigte einen Strafantrag stellen, da die Straftat ansonsten nicht verfolgt wird.

§ 123 Abs. 1 StGB, Hausfriedensbruch

"Wer ... auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Sagt doch schon alles!

Betonung auf eingeladen "WAR"

Ihr wurdet wieder ausgeladen, wart also nicht mehr willkommen, und dann ist das Hausfriedensbruch, wenn man sich nicht entfernt, jep.