Bäumerückschnitt (Mieter oder Vermieter)?

2 Antworten

Gehölzpflege, also regelm. Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern außerhalb der Vegetationsperiode, ist deinem Mieter eines Hauses auch ohne mietvertragl. Regelung verpflichtend aufgegeben.

Obstbäume wuchern nicht über Nacht, schon gar nicht in den zurückliegenden Trockenzeiten, sind also das Ergebnis mangelnder oder versäumter Pflege :-O

Die wird er nach schriftlicher Aufforderung im Herbst nachholen müssen, sofern es mit Anstellleiter und Handsäge erledigt werden kann. Für Ersatzvornahmekosten nunmehr notwendigen Einsatzes eines Fachmanns mit Motorsägenschein und Hubsteiger kannst du ihn Regreß nehmen...

G imager761

Das hat mit Pflege nichts mehr zu tun, deshalb Sache des Vermieters, incl. der Kosten dafür.