Winterdienst im Mehrfamilienhaus

12 Antworten

Da die Übertragung auf die Mieter nicht erfolgte, ist allein der Vermieter zuständig. Allerdings darf er die Kosten auf die Mieter abwälzen, insofern das mietvertraglich so vereinbart wurde. Selbst wenn eine Übertragung auf die Mieter stattfand, liegt die Verantwortung beim Vermieter (Eigentümer).

es gibt zwar eine kurze Klausel die eine Hausordnung erwähnt aber eben auch in dieser, die ich im übrigen nicht bei Vertragsabschluss gesehen habe, steht lediglich das ich alle ca. 8 Wochen den Bürgersteig fegen muss.

Wie nicht anders zu erwarten, räumt der Fragesteller selber ein, dass eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, die er beim Unterschreiben des Mietvertrages schlicht nicht gesehen hatte! - Alles andere wäre auch höchst lebensfern und verwunderlich gewesen, wenn man Mietverträge der unterschiedlichsten Couleur inhaltlich einigermaßen kennt?!?

@schelm1

Bürgersteig fegen ist nicht Winterdienst

@bwhoch2

zumal aller 8 Wochen ganzjährig. Wo käme im Sommer der Schnee her?

@schelm1

Damit ist geklärt, dass es sich nicht um Winterdienst handeln kann. Denn wo käme im Sommer der Schnee her?

Wenn es nicht explizit dahingehend auf die Mieter umgelegt wurde, hat der Vermieter selbst für Glättebeseitigung zu sorgen. Passiert jemandem etwas bei Glätte auf den ungeräumten Wegen, ist der Vermieter in der Haftung. Du solltest aber vorab mal mit Deinen Mitmietern sprechen, wie es in diesem Haus vorab gehandhabt wurde. ( falls Du erst neu zugezogen bist )

Ein kritischer Blick in den eigenen Mietvertag und die Hausordnung schaffen mehr Klarheit als die evtl. zweifelhafte Auskunft von Mietmietern!

@schelm1

Es ist doch bereits vom Fragesteller benannt, dass im Mietvertrag diesbezüglich keine Vereinbarung zu finden sein soll. Man kann aber auch den Vermieter fragen, wenn man den Mitmietern nicht traut.

@Parhalia

Der Mietvertag bzw. die Hausordnung, die solche Probleme nicht auf den Mieter abwälzen, dürften erst noch erfunden werden!

Aus den Ausführungen des Fragestellers sind eher Zweifel als eine diesbzügliche Sicherheit hinsichtlich seiner Pflichten zu lesen! Vielleicht sollte er doch noch einmal gründlich nachlesen, was er da so alles unterschrieben hat!?!

@schelm1

Schelm ich bin sehr wohl in der Lage einen Vertrag zu lesen ebenso konnte ich die abgeranzte Hausordnung im Keller lesen. Wenn ich auch nur einen Piep von Räumpflicht etc gelesen hätte würde sich meine Frage doch eh erübrigen, denn dann wüsste ich das ich alle 8 Wochen von 7 bis 20 Uhr den Fussweg von Schnee und Eis zu befreien habe. Hast Du jetzt also etwas sinnvolles dazu beizutragen oder möchtest Du noch öfters Kommentieren das ich den Vertrag lesen sollte?! Boah wie mich solche Antworten ....

@Karamelina

“ es gibt ... eine kurze Klausel die eine Hausordnung erwähnt aber eben auch in dieser, die ich im übrigen nicht bei Vertragsabschluss gesehen habe, steht lediglich das ich alle ca. 8 Wochen den Bürgersteig fegen muss. ”

kein Kommentar!

@Karamelina

@Karamelina, ich mag solche wenig konstruktiven Zwischenkommentare in den jeweiligen Antworten auch nicht. Ergänzung / Korrektur ja...aber wie ich Dir bereits empfahl...Mitmieter und Vermieter mal fragen, wie DAS in Eurem Mietshaus bislang gehandhabt wurde. Besser als mangels exakter Formulierung in Vertrag und HO hier nichts zu tun😉

@Parhalia
ich mag solche wenig konstruktiven Zwischenkommentare in den jeweiligen Antworten auch nicht. Ergänzung / Korrektur ja...aber wie ich Dir bereits empfahl...Mitmieter und Vermieter mal fragen, wie DAS in Eurem Mietshaus bislang gehandhabt wurde. Besser als mangels exakter Formulierung in Vertrag und HO hier nichts zu tun😉

Nun hat aber lesen doch etwas gebracht, nachdem die Fragestellerin selber einräumt:

es gibt ... eine kurze Klausel die eine Hausordnung erwähnt aber eben auch in dieser, die ich im übrigen nicht bei Vertragsabschluss gesehen habe,

dass es eine Regelung gibt. Insoweit war der Hinweis doch zumindesten hilfreicher, als ein Herumfragen bei anderen Mietern, die den Mietvertragsinhalt der Fragestellerin nicht kennen!?!

@schelm1

Hilft dem Fragesteller aber nicht in meiner Antwort. Das kannst Du in Deiner eigenen Antwort ausdiskutieren. Und wenn ich schon in der eigenen Antwort solche Lösungen ausschliesse, .... Stichwort: Mehrfamilienhaus und Mitmieter...Umgang miteinander...was allerdings in dieser zerstörten Antwort noch nicht gefragt wurde: Ein Gesamtbesitzer oder Eigentümergemeinschaft im Wohnobjekt...

@Parhalia

Das ist so wie "Fremdfragen" - Spekulationen sind da wenig sachdienlich!

@schelm1

Gibt es aber trotzdem. Nämlich zumindest dann, wenn für solche Arbeiten eine Umlage innert der Betriebskosten erfolgt (geht auch nur dann, wenn vereinbart).

Aus dem Internet::Sie müssen nur dann überhaupt die Schneeberäumungspflicht erfüllen, wenn dies mietvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Denn grundsätzlich ist der Eigentümer (Vermieter) für das Räumen und Streuen des Gehsteigs vor dem Haus und der Wege auf dem Grundstück verantwortlich. Er kann diese Pflicht aber im Mietvertrag durch eine entsprechende Regelung dem Mieter übertragen: entweder durch ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag oder durch den Verweis auf die Hausordnung, wenn die Schneeräumpflicht dort geregelt ist. ( OLG Frankfurt,16 U 123/87). Bei einem Unfall haften Mieter und Vermieter gesamtschuldnerisch.

Grundsätzlich ist der Winterdienst Sache des Vermieters. Er kann die Pflicht aber auf die Mieter übertragen.

Wenn also darüber nirgendwo was steht (schau aber, dass Du nichts überliest!), dann bist Du auch nicht zuständig.

Haftbar für Unfälle und Schäden ist immer zunächst der Vermieter, der dafür auch eine Versicherung abgeschlossen haben sollte. Allerdings kann er sich am Mieter schadlos halten, wenn der seine Pflichten nicht wahrgenommen hat. Wenn allerdings die Versicherung zahlt (die ja wahrscheinlich auch auf die Mieter umgelegt wurde), ist alles gut.

wenn nichts darüber vereinbart wurde oder im Mietvertrag steht, brauchst Du es nicht zu machen.