Hauskauf mit Schwiegereltern?

6 Antworten

Hallo DrPepperonie,

grundsätzlich ist es möglich, ein Darlehen auch zu viert aufzunehmen. Die Bank wird in diesem Zusammenhang prüfen, ob das gemeinsame Einkommen ausreicht und anhand einer Haushaltsrechnung pauschale Lebenshaltungskosten für alles Darlehensnehmer berücksichtigen.

Vorteilhaft für die Finanzierung ist das Eigenkapital, das durch den Objektverkauf zur Verfügung steht. Bei der Zwischenfinanzierung gehen die Banken unterschiedlich vor und kann daher leider nicht pauschal beantwortet werden, ob diese Möglichkeit besteht.

Ich empfehle Dir, Dich an Deine Hausbank zu wenden, um Dein Vorhaben individuell zu klären.

Viele Grüße,

Jenny

Interhyp AG

Es wird ein etwas komplizierterVertrag, denn vermutlich kauft ja jeder einen Anteil am Grundstück, aber verbunden mit dem Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohneinheit.

Das muss dem Notar klargelegt werden, damit er es formuliert.

Dann stellt sich die frage nach den Belastungen und den Zahlungen. Wenn eine Partei 120.000,- Eigenkapital einbringt, müsste ja die Zahlungspflicht für das Darlehen Irgendwie, aber vermutlich nicht hälftig geteilt werden.

Ich könnte mir denken, dass es günstiger wäre (wenn auch im ersten Moment teurer, das Grundstück in 2 Teile mit jeweils einem Gebäude aufzuteilen und entsprechend vermessen zu lassen. Dann hat jeder seinen Teil.

Von den Zahlen her könnte das möglich sein. Vor allem wenn Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag, etc. hast.

Beim gemeinsamen Kauf sollte man aber überlegen, wie das Eigentum an der Immobilie aufgeteilt wird. Nicht so gut wäre es, wenn allen vieren das Haus als gemeinschaftliches Eigentum gehört. Das kann später Anlass für Probleme sein. Kann man das Haus aufteilen (zwei Eigentumswohnungen, etc.)?

Eine andere Möglichkeit wäre: Du kaufst das Haus mit Deiner Frau und ihr vermietet (mit Garantie für lebenslangen Mietvertrag) den einen Teil an die Schwiegereltern (Folge: klare Eigentumsverhältnisse).

Einen sehr wichtigen Punkt hast Du angesprochen: Die Zwischenfinanzierung, während ihr das Haus kauft und die Wohnung noch nicht verkauft habt. Das sollte unbedingt vorher geklärt werden! Eine Bank wird dazu ein passendes Angebot machen. (Zwischenfinanzierung ohne feste Laufzeit, jederzeit kündbar.) Sonst kann es passieren, dass ihr den Kaufpreis der Wohnung braucht um das Haus zu zahlen und dadurch in Duck kommt. Ihr müsstet dann die Wohnung womöglich unter Wert verschleudern. Beim Verkauf ist es schlecht, wenn man nicht sagen kann, man verschiebt notfalls den Verkauf und vermietet notfalls. Wer das bei Verkaufsverhandlungen nicht glaubwürdig sagen kann, verliert schnell 20% des eigentlich erzielbaren Wertes! 

DrPepperonie 
Fragesteller
 04.08.2016, 16:01

Alle genannten Personen haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Es wäre aufjedenfall Teilbar, es handelt sich dabei um ein Einfamilienhaus mit einem Bungalow als Anbau.

Wenn ich das Haus mit meiner Frau kaufe, bin ich mir noch unsicherer was die Finanzierung angeht.

Danke für deine Antwort 

Hugito  04.08.2016, 16:13
@DrPepperonie

Wenn es Probleme mit der Finanzierung geben sollte, bei einem Alleinkauf, dann ist folgende Lösung denkbar:

Ihr schließt mit den Schwiegereltern einen Mietvertrag ab. Die Schwiegereltern erteilen eine Sicherheit (z.B. eine dem Betrag nach  begrenzte Bürgschaft.) Dafür bekommen die Schweigereltern die Garantie, auf Lebenszeit mieten zu können. Dieses Mietrecht wird im Grundbuch durch eine entsprechende Eintragung gesichert. Folge: Ihr habt ein höheres Einkommen durch die Miete.

Oder: Ihr Kauft das Haus allein. Die Schwiegereltern finanzieren den Kauf mit. Die Schweigereltern werden hinsichtlich z.b.  des  Bungalows als Nießbrauchsberechtigte (lebenslanges  Nutzungsrecht) ins Grundbuch eingetragen.  Folge: Die Schweigereltern zahlen sozusagen ihr eigenes Wohnrecht  bei der Bank ab.

Besprecht das mit der Bank. Die wird aufgeschlossen sein! 

Hallo,

ja, man kann natürlich das Darlehen für die ETW vorzeitig endfinanzieren, sofern das vertraglich vereinbart ist.

Bei einer Neu- / Umfinanzierung bei derselben Bank ist diese vermutlich eher gesprächsbereit, als ein drittes Geldinstitut.

Vermutlich wird die Darlehenssumme einfach um den Differenzbetrag aufgestockt, damit die ETW anschließend ausgelöst ist.

Dass eine Gemeinschaft ein Objekt kauft, ist ebenfalls möglich. Es muss nur beim Notar klar definiert werden, zu welchen Teilen wem was gehören soll. Schließlich gibt es beim Grundbucheintrag nur eindeutige und ganze Sachen.

Die Finanzierung:
Weiß ja nicht, wer nachher wieviel bezahlt und zu welchem Zinssatz Ihr bei der Bank einen Vertrag schließt. Habe mal einen Zinssatz von 2,5 % und 1 % Tilgung angenommen.

Das wären dann (wenn die ETW zuvor für 120.000,- abgezogen wird)
etwa 860 Euro Zinsen und 345 Euro Tilgung pro Monat, also etwa 1.200 Euro Belastung.

In dieser Rechnung ist die "Auslösesumme" für die ETW nicht enthalten.

Weil ein Beratungsgespräch bei der Bank gewöhnlich kostenlos ist, würde ich - wie Du schon selbst geschrieben hast - davon Gebrauch machen.
Das hat dann "Hand und Fuß".

Grüße, ----->

Grundsätzlich ist das möglich.
Zunächst stünden 2200€ + 1800€ + Eigenkapital aus der ETW zur Verfügung. Die 900€ Person 3 nicht, hier ist nichts pfändbar, hübscht aber optisch die Berechnungsgrundlage auf. Person 4 hat nichts pfändbares.

An Finanzierung werden um 410.000€ benötigt, hierfür schaut die Bank auf das Alter, ob das Darlehnen nachhaltig bis zur Rente hin getilgt werden kann (etwa 1708€ monatliche Rate), bei 20 Jahren Laufzeit.
Für den Haushalt verbleiben 2300€ + 900€ + 1300€ durch Anzahl Personen zur Verfügung.
Den Rest erzählt Dir die Bank.