Hauskauf mit Grundschuld der Eltern?

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Hallo cUrLyPrInCeSs,

die Grundschuld kann gelöscht werden, sobald der betroffene Darlehensteil (der auf dem Haus Deiner Schwiegereltern eingetragen ist) auch abbezahlt wurde oder die Bank eine andere Sicherheit im Gegenzug akzeptiert.

Wenn Eure Bank das anbietet, empfiehlt es sich zwei verschiedene Verträge für die Finanzierung zu machen. Denn dann könnt ihr gut unterscheiden, welche Summe, wo eingetragen ist.

Sollten Deine Schwiegereltern ihren Bungalow schon in den nächsten Monaten kaufen wollen, ist es in Frage zu stellen, ob sich dann das Haus als Zusatzsicherheit eignet (aus meiner Sicht eher nicht). Sollte das Bungalow-Projekt noch einige Jahre in der Umsetzung dauern, dann gibt mehrere Optionen. Ich reiße mal 2 an:

  1. Die Grundschuld im Nachhinein auf Euer eigenes Haus übertragen, damit das Grundbuch Eurer Schwiegereltern wieder frei wird. Ob das klappt, hängt davon ab, wie sich der Marktwert Eures Hauses entwickelt (wie das Eure Bank auch einschätzt) und wie viel Darlehen ihr auch schon in der Zwischenzeit abbezahlen konntet.
  2. Ihr versucht schon jetzt im Vorfeld sicherzustellen, dass vorrangig der Darlehensteil, der auf dem Haus Deiner Schwiegereltern eingetragen ist, getilgt wird. Z.B. durch eine hohe Tilgung in der monatlichen Rate und ggf. durch Sondertilgungen im Jahr. So kann in absehbarer Zeit und im Idealfall noch vor dem Hausverkauf Deiner Schwiegereltern der betreffende Darlehensteil abbezahlt und gelöscht werden.

Viele Grüße,
Meryem von Interhyp

Die Grundschuld kann gelöscht werden, wenn ihr euer Haus abgezahlt habt oder eine anderweitige Absprache mit der Bank getroffen wird. Die Schuld lastet auch bei einem Eigentümerwechsel auf dem Grundstück, das führt in der Regel dazu, daß sich derartige Grundstücke nur schwerer verkaufen lassen, bzw. der Wert des Grundstücks sinkt entsprechend der Belastung.

Die Grundschuld kann gelöscht werden, sobald die Schuld getilgt ist und die Bank eine Löschugnsbewilligung erteilt hat.

Kaufen die dinglichen Schuldner ein anderes Haus, so kann das Grundpfandrecht mit Zustimmung der Bank an ranggerechter Stelle dorthin, unter Pfandfreigabe des veräußerten Grundbesitzes, durch Nachverpfändung übertragen werden.

Alternativ kann aus einem evtl. Überschuß aus dem Verkaufserlös ebenfalls mit Zustimmung der Bank die zugrundeliegende Forderung abgelöst werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Grundschuld wird gelöscht, wenn der eingetragene Gläubiger bestätigt, daß die Schulden getilgt wurden.

Ein Verkauf mit Grundschuld ist möglich aber sehr schwierig, zumal mit der Grundschuld ein fremdes Objekt besichert wurde.