Haushaltsversicherung bei Displayschaden?

7 Antworten

Hallo IIIunbekanntIII,

über die Hausratversicherung ist der Hausrat am Versicherungsort gegen versicherte Gefahren versichert. Durch die Gegend werfen ist keine versicherte Gefahr und somit nicht versichert.

Auch über die Privathaftpflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn Ihr in einem Haushalt lebt. Hier sind Schäden ausgeschlossen, die sich Personen im gleichen Haushalt lebend zufügen.
Es handelt sich um einen typischen Eigenschaden.

Zudem sind Schäden, die durch deliktunfähige Kinder verursacht wurden, nicht grundsätzlich in jedem Vertrag versichert. Dies sollte geprüft werden, wenn Ihr nicht im gleichen Haushalt lebt.

Schöne Grüße

Sandra vom Social Media-Team

Die Versicherung zahlt nicht.

"Und wenn es eine 12-Jährige war, die mit Handys umgehen kann..."

Dann auch nicht. (Eigenschaden)

Du musst Dir schon eine Nachbarin suchen. aber das wäre ja Versicherungsbetrug.

Nein, übernimmt sie nicht, weil dein kleines Brüderchen noch nicht deliktfähig ist. Es sei denn deine Eltern haben in der Hausratversicherung explizit Schäden durch Kinder im nicht deliktfähigen Alter (bis 7 Jahre) mitversichert. Außerdem ist kein Fremdschaden entstanden, sondern einer durch eine und an einer im Haushalt lebenden Person bzw. dessen Eigentum.

IIIunbekanntIII 
Fragesteller
 19.10.2017, 23:50

und was ist wenn meine 12 jährige Schwester mit meinem Handy gespielt hat und es fallen gelassen hat und kaputt gegangen ist übernimmt das dann die versicherung?

ZuumZuum  19.10.2017, 23:52
@IIIunbekanntIII

Nein, Familiensache. Kein Fremdschaden. Sie müßte das Handy einer fremden Person, bzw nicht zum Haushalt gehörigen Person beschädigen. Und dann kommt nicht die Hausrat auf, sondern die Haftpflicht. Die Hausratversicherung schützt nur vor Elementarschäden wie Sturm, Feuer, Wasser. Es gibt die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, wie z.B. Glasbruch.

Apolon  20.10.2017, 01:11

Es sei denn deine Eltern haben in der Hausratversicherung explizit Schaden durch Kinder im nicht deliktfähigen Alter (bis 7 Jahre) mitversichert

Auch dieser Hinweis ist völliger Unsinn.

Solch eine Absicherung gibt es nur in der Privathaftpflichtversicherung die hier aber nicht greifen würde, da alle Personen in dem gleichen Haushalt leben.

Wenn ihr in der häuslichen Gemeinschaft lebt, dann wird der Schaden nicht bezahlt, wird sehr wahrscheinlich in den AHB ausgeschlossen sein.

Zur häuslichen Gemeinschaft gehören: Ehepartner, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Eltern und Kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister und Pflegeeltern und -kinder.

Die häusliche Gemeinschaft ist hier wichtig, nicht die Familienangehörigkeit.

Da dein Bruder in häuslicher Gemeinschaft lebt, wird der Schaden nicht übernommen.

Wenn du aber bereits so alt bist, dass du eine eigene Versicherungspolice hast, wird der innerfamiliäre Schaden übernommen, sofern du außerhalb des elterlichen Haushalts lebst.

Lebt ihr aber im gleichen Haushalt und seid über denselben Versicherungsvertrag abgesichert, müsst ihr selbst für den Schaden aufkommen.

Apolon  20.10.2017, 01:04

Die Frage bezog sich auf die Haushaltsversicherung.

Alter Begriff für die heutige Hausratsversicherung.

simonwiengarten  20.10.2017, 01:23
@Apolon

Die Hausratversicherung zahlt gar nicht, da diese nur Einrichtung, Gerauchs- und Verbrauchssachen zahlt, die den Haushalt bzw. Hausrat betreffen.

Ein Handy gehört zwar zum Hausrat, da es aber nicht an einem ständigen Ort verweilt, wie andere Dinge, wird nicht immer automatisch mitversichert, sollte man in der Police nachschauen.

Ein Schaden wird in der Regel nicht übernommen, wenn er selbst verursacht wurde (in die Toilette gefallen, Displayschaden, weil auf Boden gefallen).

NamenSindSchwer  20.10.2017, 14:46
@simonwiengarten

Ein Handy gehört in ausnahmslos jeder Hausratversicherung zu den versicherten Sachen. 

Allerdings sind diese nur gegen Schäden durch die versicherten Gefahren (Feuer, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser) versichert. 

Insofern ist auch der Hinweise, dass selbst verursachte Schäden nicht reguliert werden, nicht korrekt. Die zwei von dir genannten Beispiele werden nicht deshalb nicht reguliert, weil sie selbst verursacht sind, sondern weil auch hier keine versicherte Gefahr den Schaden verursacht hat. 

Selbst verursachte Schäden sind generell mitversichert, solange sie nicht auf Vorsatz beruhen. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Entschädigung gekürzt werden, wobei darauf in gescheiten Tarifen verzichtet wird. 

Nachdem bekannt ist, dass 3-jährige noch nicht mit Handys umgehen können, sollte man dafür Sorge tragem, dass so keine Kinder dise nicht in die Hände bekommen.

Fazit für Dich - Pech gehabt, das bezahlt keine Versicherung.

IIIunbekanntIII 
Fragesteller
 19.10.2017, 23:46

Und wenn es eine 12-Jährige war, die mit Handys umgehen kann und beim Spielen mit meinem Handy meins fallen gelassen hat? Wie wäre das dann?

wilees  19.10.2017, 23:51
@IIIunbekanntIII

Dann wäre es gemäß Deiner Schilderung Betrug ! Übrigens die Schadenprüfer sind inzwischen so spitze, die sagen Dir wann ein Handy geworfen wurde und wann es gefallen ist.

Apolon  20.10.2017, 01:06
@IIIunbekanntIII

Dann wäre es auch kein Schaden der gemäß der Hausratsversicherung bezahlt werden würde.

Auch die Privathaftpflichtversicherung würde bei Personen die im gleichen Haushalt leben nicht zahlen. 

Apolon  20.10.2017, 01:08
@wilees

@Wilees, 

was soll dieser Unsinn?

Wie kommst du auf Betrug?

Die Hausratversicherung (ehemals Haushaltsversicherung) zahlt nicht.

Auch die Privathaftpflichtversicherung zahlt bei Schäden von Personen die im gleichen Haushalt leben keinen Cent.

wilees  20.10.2017, 01:33
@Apolon

Mein kleiner Bruder hat mein Handy durchs Wohnzimmer geworfen (Er ist 3)

Und wenn es eine 12-Jährige war, ...........beim Spielen mit meinem Handy meins fallen gelassen hat?

Und wo bitte schön steht jetzt hier, dass diese Person ( die jetzt das Handy fallengelassen haben soll ) mit der Geschädigten verwandt ist oder mit dieser in einem Haushalt lebt?

Die FS denkt darüber nach zu behaupten, dass statt des kleinen Bruders eine andere Person den Schaden verursacht hat. Und wie weit ist jetzt noch der Weg diesen Schaden einer Versicherung zu melden die für die Regulierung gar nicht zuständig ist?

Ich habe nur schon den angestrebten Betrug(sversuch) als solchen deutlich benannt !