Haushaltshilfe mit Gewerbeschein

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Du musst die Damen nicht anmelden. Sie haben ihr Gewerbe bereits selbst angemeldet und führen selbst ihre Sozialversicherungsbeiträge ab. Du bekommst eine Rechnung und musst diese Überweisen.

Den Kontoauszug mit der Rechnung zusammen, kannst du steuerlich geltend machen. Das macht derzeit 20% des Rechnungsbeitrags bis zu einer obergrenze von 600 Euro aus.

Du machst keinen Fehler, wenn du dich für eine dieser Damen entscheidest. Vorteile für dich: Sie berechnen ausschließlich gearbeitete Stunden - bekommen kein Kranken- oder Urlaubsgeld und du musst keine Beiträge an die Minijob-zentrale abführen.

Hallo, die Bewerber sind selbstständige Unternehmer und stellen für die erbrachte Dienstleistung eine Rechnung. Im Regelfall beinhaltet diese Rechnung auch dem Umsatzsteueranteil. Die Anbieter können jedoch vom Ausweis der Umsatzsteuer befreit sein (Kleinunternehmerregelung). Beste Grüße, Peter

Wenn die Kandidaten einen Gewerbeschein haben, dann bedeutet das, dass sie selbständige Unternehmen sind, die bei dir und anderen arbeiten. Das sind keine Angestellten, die bei der Minijob-Centrale angemeldet werden müssen.

Als haushaltsnahe Dienstleistungen kannst du diese auch in der EkSt-Erklärung geltend machen, wirkt sich aber nur ganz gering aus.

Wow, das ging schnell. Danke für die Antwort. Das bedeutet dann doch auch, dass ich dem Stundenlohn dann noch 19 % Mwst. zurechnen muss, oder?

@Sandvik

Frag die Damen einfach. Wenn sie unter der Umsatzgrenze vom 17.500 Euro haben, führen sie vermutlich keine Umsatzsteuer ans Finanzamt ab - und du musst diese dann auch nicht bezahlen.