Hausfriedensbruch Parkhaus?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, denke nicht das Du da was zu befürchten hast. Hausfriedensbruch käme in Betracht wenn Du die geschlossene Schranke gekonnt umfahren hättest. Da diese offen stand bist du einem Verbotsirrtum unterlegen. Das Einzige was evtl. in Betracht kommen könnte wäre ein zivilrechtlicher Anspruch des Eigentümers auf Schadenersatz, d.h. Zahlung der Parkgebühr. Dazu müßte er aber ja erst einmal den Verursacher des "Parkvergehens" ausfindig machen. Die Mühe wird er sich wohl kaum antun für 5 Euro.

NEOXIRTAM 
Fragesteller
 19.12.2015, 05:16

Danke für die schnelle Antwort ich hatte mir das so gedacht. Ausserdem ist dort 45 min frei Parken :). Also denkt ihr ich habe nix zu befürchten wegen des "Hausfriedensbruchs"?

NEOXIRTAM 
Fragesteller
 19.12.2015, 06:17

Entschuldigung für die weitere Störung aber wie sieht das denn aus da das Parkhaus ja schon geschlossen war ich es aber nicht wusste (Stichwort Unwissenheit schützt vor Strafe nicht)?

ZuumZuum  19.12.2015, 06:19
@NEOXIRTAM

§ 17 StGb
Verbotsirrtum



Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu
tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden
konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach §49 Abs. 1 gemildert werden.





NEOXIRTAM 
Fragesteller
 19.12.2015, 06:23

Vielen danke 

Glaube nicht den es war ja eher technisches versagen den die schranke stand offen und du hast ne Fehlermeldung bekommen.

NEOXIRTAM 
Fragesteller
 19.12.2015, 05:03

Danke für die schnelle Antwort aber können die nicht anhand meines Nummernschildes herausfinden wer ich bin? Oder geht das nur bei schwerwiegenderen Straftaten

Matzeee12345  19.12.2015, 05:08

Doch können Sie

ZuumZuum  19.12.2015, 06:51
@Matzeee12345

Auf Umwegen über den Zentralruf der KFZ-Versicherungen, ja. Aber der ist eigentlich nur dazu da um Unfälle zu melden und die Daten des Versicherten zu bekommen. Dazu müßte man diesen Service "mißbrauchen" in dem man vortäuscht mit dem gesuchten Halter einen Unfall gehabt zu haben. Das würde nur eine Ordnungswidrigkeit nach §43 BDSG darstellen. 

Und es steht immer noch im Raum das man dir schuldhaftes Handeln nachweisen muß.