Hausfriedensbruch Parkhaus?

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Nein, denke nicht das Du da was zu befürchten hast. Hausfriedensbruch käme in Betracht wenn Du die geschlossene Schranke gekonnt umfahren hättest. Da diese offen stand bist du einem Verbotsirrtum unterlegen. Das Einzige was evtl. in Betracht kommen könnte wäre ein zivilrechtlicher Anspruch des Eigentümers auf Schadenersatz, d.h. Zahlung der Parkgebühr. Dazu müßte er aber ja erst einmal den Verursacher des "Parkvergehens" ausfindig machen. Die Mühe wird er sich wohl kaum antun für 5 Euro.

Glaube nicht den es war ja eher technisches versagen den die schranke stand offen und du hast ne Fehlermeldung bekommen.