Hausfriedensbruch Parkhaus?
Hallo Mir ist folgendes letztens passiert:
Ich und 2 Kumpels sind letztens abends in die Stadt gefahren und wollen einen zu Freunden fahren. Wir sind auf den Parkplatz eines Einkaufszentrums gefahren und dann wollten wir ins Parkhaus fahren. Jedoch zeigte die Schranke einen Fehler an aber die Auffahrtsschranke war offen. Also bin ich durch die offenen Schranke befahren und habe meinen Kumpel im Parkhaus zu seinen Freunden gefahren( haben uns 10 min. unterhalten) danach sind wir wieder gefahren. Später habe ich durch Google erfahren das das Parkhaus bereits geschlossen war. Meine Frage ist jetzt kann ich dafür belangt werden bzw. wenn Kameras mein Nummernschild gesehen haben kann man mir eine Straftat nachweisen?
2 Antworten
Nein, denke nicht das Du da was zu befürchten hast. Hausfriedensbruch käme in Betracht wenn Du die geschlossene Schranke gekonnt umfahren hättest. Da diese offen stand bist du einem Verbotsirrtum unterlegen. Das Einzige was evtl. in Betracht kommen könnte wäre ein zivilrechtlicher Anspruch des Eigentümers auf Schadenersatz, d.h. Zahlung der Parkgebühr. Dazu müßte er aber ja erst einmal den Verursacher des "Parkvergehens" ausfindig machen. Die Mühe wird er sich wohl kaum antun für 5 Euro.
Glaube nicht den es war ja eher technisches versagen den die schranke stand offen und du hast ne Fehlermeldung bekommen.