Was dürfen Polizisten bei einer personendurchsuchung bei minterjährigen?

7 Antworten

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Hallo,

es kommt auf den Grund der Durchsuchung an (und der damit verbundenen Rechtsgrundlage).

Eine Durchsuchung zur Eigensicherung vor einem Transport => Sollte mit Abtasten und Überprüfung der Taschen erledigt sein.

Eine Durchsuchung nach einem Ausweisdokument => Da reicht i.d.R. die Taschen zu kontrollieren.

Eine Durchsuchung nach Betäubungsmittel => Da wird alles durchsucht, inklusive die Unterhose und sämtliche Körperöffnungen (man glaub gar nicht, wie oft BtM-Konsumenten Drogen in ihrem After mit sich führen (wie ich solche Durchsuchungen hasse))

Eine Durchsuchung vor Verbringung in eine Zelle => Da wird auch alles durchsucht - komplett alles!

Allgemein gilt, dass bei Jugendlichen mehr "Spingerspitzengefühl" angewandt werden soll, in wie weit welche Durchsuchung durchgeführt werden muss. Ansonsten werden diese behandelt, wie Erwachsene auch.

Natürlich ist der Grundsatz der Gleichgeschlechtlichkeit zu beachten. Also werden Frauen nur von Frauen und Männer nur von Männern durchsucht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
wie oft BtM-Konsumenten Drogen in ihrem After mit sich führen (wie ich solche Durchsuchungen hasse))

Ja, ist was für Liebhaber 💩🤓

@Dommie1306

Nein, fetisch. Uniformen und Latex 👮‍♂️👮‍♀️🙂

Ist es nicht eigentlich so, dass wenn man in Körperöffnungen rumpiepelt, schon in einer Untersuchung drinne ist, was dann normalerweise nur ein Arzt durchführen darf? Oder ist das bei euch anders, Dommie1306 ? Das einfache Blankziehen ist bei Btm natürlich Standard. Sollen schon manche 3 Hoden gehabt haben, zwei "normale" und ein Säckchen mit lustigen Substanzen.

@Drizzt1977

Nein du hast schon Recht, ich darf eben nicht in den Körperöffnungen rumpiepeln (tolles Wort übrigens).

Aber reinschauen... (bäh). Das wird uns sogar in der Ausbildung beigebracht, wie wir die Anweisungen geben sollen... Nach vorne beugen und jetzt die Arschbacken auseinanderziehen (und am Abend dann die Augen mit Seife ausspülen).

Aber um das nochmal deutlich zu machen, du hast vollkommen Recht: Eingriff IN den Körper => Arzt

@Dommie1306

Alles klar. War nur nicht sicher in Bezug auf "andere (Bundes-)Länder, vielleicht andere Sitten" ^^

Und ja, es ist nicht schön.

@Drizzt1977

Nein nein, soweit geht nicht mal Bayern :D

Das ist in den Polizeigesetzen der Länder genau geregelt.

Generell muss man unterscheiden zwischen Durchsuchen einer Person und dem Suchen nach Gegenständen.

Durchsuchen einer Person ist die Suche nach Gegenständen oder Spuren in der Kleidung und/oder auf der Körperoberfläche.

Bei der Suche nach Gegenständen werden auch die Körperöffnungen durchsucht.

Grundlage sollte § 102 StPO bzw. § 105 StPO sein.

Es gilt dabei auch die rechtfertigende Einwilligung, die auch bei Minderjährigen möglich ist.

*Hust* Wie können denn die §§102 und 105 StPO ausschlaggebend sein, wenn das in den jeweiligen Polizeigesetzen geregelt ist?

:D

Du hast natürlich Recht, ist aber unglücklich formuliert.

Was dürfen Polizisten bei einer personendurchsuchung bei minterjährigen?

Genau das Gleiche wie bei einer Personendurchsuchung bei Erwachsenen.

Dürfen Polizisten in deine Unterwäsche schauen? Dich Abtasten?

Ja

Was dürfen sie alles und was nicht?

In Körperöffnungen fassen - das wäre keine körperliche Durchsuchung mehr, das wäre eine körperliche Untersuchung.

(bei minderjährigen)

Es gibt keine engeren Grenzen bei minderjährigen.

Es kommt nur drauf an, nach was wird gesucht.

Sucht man BTM oder Waffen, Diebesgut je nach Diebesgut wird man unter Umständen auch nackig gemacht - und egal ob unter oder über 18.

Das Gesetz schützt Minderjährigen nicht besonders. Wenn eine körperliche Durchsuchung durchgeführt wird, dann gibt es keinen Unterschied zur Durchsuchung bei Erwachsenen.

Polizisten dürfen bei jeder körperlichen Durchsuchung in die Unterwäsche schauen. Eine körperliche Durchsuchung geht bis zum Einsehen in die natürlichen Körperöffnungen.

Das gleiche wie bei Erwachsenen; es gibt da beim Adressaten keinen Unterschied.

Grundsätzlich bleibt oberflächlich nichts unabgetastet. Die Vagina und den Anus dürfen aber ohne Zustimmung nur Ärzte untersuchen.