Hausdurchsuchung | Computer, Handy beschlagnahmt | UNSCHULDIG?

5 Antworten

Am besten halten alle die Klappe und hoffen drauf, dass der tatsächliche Täter nicht zu ermitteln ist. Dann gibt's ne Verfahrenseinstellung, Handys und Computer zurück und alles ist gut. Auch ein lächerlicher Tatvorwurf kann am Ende zu einer Geldstrafe führen. Muss ja nicht sein.

Einen Rechtsanwalt einzuschalten, das wäre allerdings eine Fehlinvestition, weil der am Ende vermutlich teurer wäre als eine zu zahlende Geldstrafe.

Wundert mich doch, da der bloße Erwerb und Besitz von verschreibungspflichtigen Medikamenten meines Wissens nach nicht illegal ist, wenn keine Einfuhr aus dem Ausland stattgefunden hat.

Ich würde mir in deinem Falle jedenfalls keinen Anwalt nehmen, weil so oder so ist die Beweislage gegen dich ja eher sehr mager, und die erworbene Menge sehr gering. Ich würde bei der Polizei aussagen was du weißt, und dann nur noch auf die Einstellung des Verfahrens warten...

Wenn das soooo lächerlich und begründbar ist, warum stellt sich dann C nicht den Behörden?! So hat A die selbige Karte und wer weiß, wie das noch im späteren Berufsleben sich auswirken könnte?

Der Kauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die nicht dem BtMG unterstehen ist nicht illegal, also muss dir ja mindestens der Handel vorgeworfen werden.

Da frage ich mich ob du vielleicht noch mehr verschweigst?

Angelsachse87 
Fragesteller
 14.03.2017, 21:12

Nein. Im Durchsuchungsbeschluss steht sinngemäß "Erwerb von Medikamenten, die unter das Arzneimittelgesetz fallen". Nicht mehr, nicht weniger.

Betroffene Rechtsanwalt einschalten um nichts falsches zu sagen