Hausdurchsuchung | Computer, Handy beschlagnahmt | UNSCHULDIG?
Werte Community,
folgender Fall:
Bei Person A wurde vor 3 Wochen eine Durchsuchung der Räumlichkeiten durch die Polizei veranlasst.
Tatvorwurf: Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz
Die Durchsuchung verlief absolut ergebnislos, da Person A nichts mit dem Tatvorwurf zu tun hat.
Wie kamen die Ermittler nun auf Person A? Die angeblichen Bestellungen wurden über den Anschluss getätigt, der auf den Namen von Person A läuft.
Auf dem Beschluss wurde ein Tatzeitraum angegeben. Zum angegebenen Datum wohnten allerdings mehrere Personen an dieser Adresse (insg. 3; WG) und alle nutzten die gleiche Internetverbindung. Person B und C sind jedoch mittlerweile verzogen, wissen über den Vorfall aber bescheid. Person C hat unter den Beteiligten bereits ein Geständnis abgelegt, fürchtet jedoch weitere Konsequenzen.
Da die Auswertung der Daten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu keinem zufriedenstellendem Ergebnis führen, ist eine Einstellung des Verfahrens wahrscheinlich. Die vorgeworfene Menge ist geradezu lächerlich (Wert unter 100€); Selbstmedikation; Angstpatient. Kein BTM!
Wie sollte man sich am besten verhalten?
Gruß
5 Antworten
Am besten halten alle die Klappe und hoffen drauf, dass der tatsächliche Täter nicht zu ermitteln ist. Dann gibt's ne Verfahrenseinstellung, Handys und Computer zurück und alles ist gut. Auch ein lächerlicher Tatvorwurf kann am Ende zu einer Geldstrafe führen. Muss ja nicht sein.
Einen Rechtsanwalt einzuschalten, das wäre allerdings eine Fehlinvestition, weil der am Ende vermutlich teurer wäre als eine zu zahlende Geldstrafe.
Wundert mich doch, da der bloße Erwerb und Besitz von verschreibungspflichtigen Medikamenten meines Wissens nach nicht illegal ist, wenn keine Einfuhr aus dem Ausland stattgefunden hat.
Ich würde mir in deinem Falle jedenfalls keinen Anwalt nehmen, weil so oder so ist die Beweislage gegen dich ja eher sehr mager, und die erworbene Menge sehr gering. Ich würde bei der Polizei aussagen was du weißt, und dann nur noch auf die Einstellung des Verfahrens warten...
Wenn das soooo lächerlich und begründbar ist, warum stellt sich dann C nicht den Behörden?! So hat A die selbige Karte und wer weiß, wie das noch im späteren Berufsleben sich auswirken könnte?
Der Kauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die nicht dem BtMG unterstehen ist nicht illegal, also muss dir ja mindestens der Handel vorgeworfen werden.
Da frage ich mich ob du vielleicht noch mehr verschweigst?
Nein. Im Durchsuchungsbeschluss steht sinngemäß "Erwerb von Medikamenten, die unter das Arzneimittelgesetz fallen". Nicht mehr, nicht weniger.
Super Link! Nur gehts dort doch ausdrücklich um Dopingmittel!
Um mal den Fragesteller zu zitieren:
"Selbstmedikation; Angstpatient"
Also ist hier wohl eher von Medikamenten wie Tavor oder Diazepam die Rede, und nicht von Dopingmitteln...
Betroffene Rechtsanwalt einschalten um nichts falsches zu sagen
Von wegen... http://www.strafverteidigung-berlin.net/arzneimittelgesetz-erwerb-von-doping-strafbar/