Wie geht man weiter vor nach Erhalt einer Anzeige wegen Beleidigung?

Das ist das schreiben mit der jeweiligen auszufüllenden Stelle. - (Recht, Polizei, Strafrecht)

3 Antworten

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Kommt drauf an, was du machen willst.

DIe Sache ist ja die....es gibt ja enen stichhaltigen Beweis, dass du die Straftat begangen hast. Theoretisch kannst du da auch gleich die Strafe annehmen. Die Frage nach dem Einkommen ist eben da, um die Höhe der tagessätze zu berechnen.

Willst du die Strafe nicht annehmen (das hat jetzt nix damit zu tun, falls du den anderen ebenfalls anzeigen willst), dann wirst du fast einen Anwalt benötigen. Denn der erhält dann Akteneinsicht. Das selber zu machen ist eine blöde Idee. Denn da hat man ja vor, dass man die Straftat eben nicht zugibt und straffrei ausgehen will. Da sollte dann schon ein bisschen Wissen in dem Bereich da sein.

Äußern solltest du dich jetzt erst mal gar nicht. Das geht fast immer nach hinten los.

Meine Empfehlung: Strafe annehmen oder gleich zum Anwalt.

kevin1905  14.07.2016, 09:58

Rein theoretisch ist auch dem Beschuldigten selbst Akteneinsicht zu gewähren. Passiert nur leider oft nicht, obwohl der EGMR sich mal dazu geäußert hat.

So bleibt dem Beschuldigten eigentlich nur einen Anwalt zu beauftragen. Wohl dem, der Strafrechtsschutz hat, sonst wird es sehr teuer.

qugart  14.07.2016, 10:00
@kevin1905

Jepp, aber wer, außer ein Strafrechtler oder RTL2-Mitmach-Kandidaten würde das schon tun?

Auf keinen Fall einfach irgendwas hinschreiben und abschicken.
Am besten ab zum Anwalt für Strafrecht damit und der weiß dann weiter und wird Empfehlungen aussprechen.

Was ist daran so schwer Kreuze zu machen ?

Wenn er Angst hat soll er zu einem Anwalt gehen und sich beraten lassen.