Grundbuch Abteilung 2 - Altlasten?

4 Antworten

Ohne den genauen Wortlaut der Eintragung und den der Bewilligung kann dir das niemand seriös beantworten. Und auch mit dem genauen Wortlaut bräuchte man wohl einen Lageplan und weitere Unterlagen.

Im Allgemeinen kann aber gesagt werden, dass das Alter einer Belastung grundsätzlich ohne Belang ist. Handelt es sich um eine Grunddienstbarkeit oder dergleichen kann diese nur mit Bewilligung des Berechtigten gelöscht werden. Die Entwicklung des damalig herrschenden Grundstücks müsste dann bis heute verfolgt werden. In einigen Fällen können solche Belastungen auch gegenstandslos sein und aus diesem Grund gelöscht werden, aber diese Prüfung kann sich ziehen. Dies hängt stark vom jeweiligen Einzelfall ab.

Was ich dir aber sicher sagen kann, ist, dass die Meinung des Katasteramtes keine Rolle spielt, da das das Grundbuchamt entscheidet.

nicht Giebel an Giebel - es geht um den Grenzabstand und die Ausrichtung des Baus

Wie aufwändig die Löschung ist, kann dir niemand im Vorfeld sagen. Das Katasteramt muss zunächst bescheinigen, welche Flurstücke heute die aktuellen berechtigten Flurstücke sind.

Dann kommt es auf den Rechtspfleger an, welche Unterlagen er für die Löschung verlangt. Dies kann die notariellen Löschungsbewilligung von X Eigentümern sein. Dies kann vielleicht ein Unschädlichkeitszeugnis sein.

Grundsätzlich gilt: je älter das Recht, desto schwieriger die Löschung.

Ob man das Haus mit dem Recht übernehmen könnte, will ich nicht beurteilen.

Hallo,

hierzu empfehle ich, sich den Text der notariellen Urkunde zu besorgen, die zu dieser Eintragung geführt hat. Diese kann man (ggf. mit Vollmacht des Grundstückseigentümers) beim zuständigen Grundbuchamt einsehen.

Welches Grundstück gemeint war, kann man ggf. einem Lageplan entnehmen, der bei der Urkunde sein könnte oder man beschafft eine sogenannte Identitätsbescheinigung beim zuständigen Katasteramt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung