wenn ich das haus meines vaters kaufe und im grundbuch eingetragen werde,während seiner lebzeit....hat mein bruder dann trotzdem anspruch auf das grundstück?
ich möchte meinem vater sein haus/grundstück abkaufen weil dies sein wunsch ist und dazu dient seine schulden zu tilgen. hat mein halbbruder, im falle des todes trotzdem anspruch auf einen erbteil/pflichtanspruch?
3 Antworten
Ok...ist mein Bereich...geht es genauer? Richtung Neuenhagen?Also Ostwind, oder Westwind? Bei Westwind Einflug rechts von Neuenhagen ist die Wertminderung vollkommen ok
Ja, da sieht es derzeit zwar so aus, dass die Preise in den letzten beiden Jahren um knapp 20 % gestiegen sind, aber im Durchschnitt in der Topbewertung 1400 Euro erreichen, wobei im realistischen Verkauf kaum 1100 erzielt werden, wobei dann aber eine Nutzungsdauer von 20 Jahren stehen sollte, eher mehr. In diesem Fall ist keine weitere Wertsteigerung zu erwarten. Hier finde ich den Abzug durchaus angemessen. Der freie Markt würde nicht mehr geben. Derzeit sind mir etwa 350 Objekte im Umkreis bekannt, die auf den Markt geworfen wurden. Ich empfinde das als fair. Ich hoffe ich konnte helfen ;-)
hat mein halbbruder, im falle des todes trotzdem anspruch auf einen erbteil/pflichtanspruch?
An dem bebauten Grundstück selbst nicht, das gehört ja nicht mehr zum Nachlass des Erblassers.
An dem schenkungsweisen Teil des eures Deals dann, wenn sein tatsächliches Erbe ohne das Haus niedriger wäre als der dazu hälftige Anspruch mit Schenkungswert.
Er hätte einen Anspruch auf Wertermittlung eines amtlich bestellten Gutachters, der unabhängig des Kaufpreises oder der Marktlage ausschl. nach BewG bewertet.
Auf die Wertstellungen n. § 2325 (3) BGB sei verwiesen.
G imager761
Der schenkungsweise Teil dieses Verkaufs fällt nur dann in die Erbmasse, wenn dies per Erbvertrag oder Testament so bestimmt wurde oder wenn es über diesen Betrag eine Schenkungsurkunde gibt, in der dies festgehalten wird.
Nein, falsch. Wir das Haus unter dem gutachterlichen Verkehrswert n. BewG verkauft, handelt es sich um eine sog. gemischte Schenkung.
Die Differenz des Kaufpreises zum Gutachterwert ergäbe einen Pflichtteilsergänzungsanspruch wg. lebzeitiger Schenkung n. § 2325 BGB.
Nein, den Anspruch hat er nicht, wenn der Verkauf zum halbwegs realistischen Preis erfolgt, zumal Dein Vater hoffentlich noch weiter lebt. Außerdem würden die Schulden eh vom Erbteil abgezogen. Ich könnte mir vorstellen, dass es zu etwas Ärger kommt, wenn Du das Haus zum halben Wert mit angerechnetem Erbteil kaufst.
der wert liegt bei ca 180 000 und ich kaufe es für 137 000....
Je nach Lage ist das nun kein so ungewöhnlicher Preis. Ich habe gerade ein Haus mit 160 bewertet, welches für 90 verkauft wird. Darf ich fragen, wo sich in etwa das Grundstück befindet?
im randgebiet von berlin...wenn der ber eröffnet wird in der einflugschneise....
Im Randgebiet von Berlin kostet ein Haus deutlich mehr als 160.000 Euro. Allein das Grundstück ist mehr wert.
...sprach der ahnungslose, der kaum Lichtenberg einzuschätzen weiß...schau mal wo Mahlow ist, ehe Du unwissend Kommentare in Frage stellst
500 m² Neubauland kosten dort derzeit 100.000 Euro minus 10 % wegen mangelnder Nachfrage, hier steht das Haus bereits...dies beim Schätzwert auch schon seit mehr, als 20 Jahren...gefühlt auch mehr, als 40..außerdem ist es ein Verkauf zur Entschuldung und innerhalb der Familie...40.K unter Schätzwert ist doch ok, es sei denn die Hütte wurde zuvor abgewertet
blankenfelde