Haus kauf vor der Ehe und das Eigenkapital schützen lassen über Notarvertrag?

7 Antworten

Es handelt sich um einen Ehevertrag (oder sowas in der Richtung). Dein zukünftiger Ehemann will damit sicherstellen, dass er allein oder zum größten Teil das Haus gekauft hat.

An sich ist das nicht verwerflich, denn viele Ehen halten leider nicht ewig und dann geht der Streit los, wem was gehört bzw. gehörte.

Wenn dein Mann also das Haus vor der Ehe allein kauft, dann würde es ihm nach der Scheidung auch allein zustehen.

Du solltest aber deinen eigenen Betrag, den du zum Hauskauf zusteuerst, notariell bestätigen lassen. Denn diesen Betrag müßte dein Mann dir bei einer Tennung auszahlen.

Wenn das Haus vor der Ehe gekauft wird, fällt es nicht in die Regelung hinsichtlich der Zugewinngemeinschaft. Der Notar schützt auf Wunsch die Beteiligten, indem eine Person alleine ins Grundbuch eingetragen wird oder beide gemeinsam, nur das zählt. Dieser Satz wegen dem Eigenkapital ist sinnlos, wenn er als alleiniger Eigentümer eingetragen wird. Wenn du willst, dass dir ein Teil des Hauses auch ohne Einbringung von Geld gehört, dann musst du mit einem Prozentsatz als Eigentümer mit im Grundbuch stehen, z.B. Herr X ist Eigentümer mit 60%, Frau Y ist Eigentümer mit 40% usw. Ich vermute er will sich das Eigentum zu 100% sichern, was auch normal ist, wenn er es komplett bezahlt.


September88 
Fragesteller
 14.10.2016, 12:43

Er will das wir beide mit 50/50 drin stehen, also darauf bestehe ich auch! Ich hab nur Sorge das die Notarin sagt das es besser für Ihn wäre das nur er drin steht oder ich mit 25 %. Weil Fair ist die Sache dann nicht, nur weil er leider schon geerbt hat gehört ihm das Haus mehr?

Miete187  14.10.2016, 12:47
@September88

Aber bedenke auch wenn er schon ein Haus hätte (vom Erbe gekauft) dich dann kennen lernt...wäre es doch auch nur sein Haus.

Feuerherz2007  14.10.2016, 12:49
@September88

Die Notarin macht nur, was man ihr sagt, sie ist ausführende und sonst nichts. Sie macht keine Rechtsberatung, das ist ein anderer Bereich.

September88 
Fragesteller
 14.10.2016, 12:51
@Miete187

Aber so gesehen bauen wir das ja gemeinsam auf. Ich stecke ja auch Geld mit rein und die Hochzeit bezahle ich auch. Das lasse ich ja auch nicht irgendwo eintragen.

FouLou  14.10.2016, 12:59
@September88

Ich bezweifle das das aber 50% des hauswertes abdecken. Aber es wurde ja schon gesagt. Man kann sich auch ohne eigenkapital als eigentümer eintragen lassen.

Feuerherz2007  14.10.2016, 13:01
@Feuerherz2007

Wenn dein künftiger Ehemann dir anbietet, dass du zu 50% als Eigentümer eingetragen werden darfst ist das mehr als kulant von ihm, ich würde es nicht tun! Wenn du jetzt schon so scharf aufs Geld bist, wie wird das erst später werden!

September88 
Fragesteller
 14.10.2016, 13:10
@Feuerherz2007

Das hat nichts mit seinem Geld zu tun weil es Ihm gehört und das auch schon vor meiner Zeit. Ich habe Ihm ja auch angeboten das Geld nicht ins Haus zu stecken und beide zahlen das gleiche ein und ab. Also sollte man solche Behauptungen sein lassen. 

Feuerherz2007  14.10.2016, 13:27
@September88

Es ist sehr schön von ihm, dich mit 50% abzusichern, das Angebot ist fair und sollte gewürdigt werden. Die Angst von dir, dass er auf Rat der Notarin vielleicht nur 25% oder weniger eintragen lässt ist berechtigt.

Ich weiß nicht was er damit bezwecken will. Wenn er will dass ihm das Haus zum größeren Anteil gehört dann muss er das im Grundbuch so eintragen lassen (zb Eigentumsanteil Herr x zu 80%)

Sie könen sich mit den der Investitionskostenstruktur (Kaufpreis ./. Eigenmittel/Fremdmittel) angemessen unterschiedlichen Eigentumsanteilen im Grundbuch eintragen lassen.

Der Kapitalstärkere könnte das Haus z.B. auch auf seinen Namen alleine kaufen und finanzieren.

Klappt die spätere Ehe, haben beide was vom Haus, obwohl nur einer im Grundbuch steht!

Scheitert die Ehe fliegen Sie als finanziell nicht Finanzierungsbeteiligte schlicht ohne große Auseinandersetzungsgedanken  raus und erhalten dennoch einen Zugewinnausgleich, sofern der nicht bei der Eheschließung ausdrücklich gegenseitig verzichtet wird.

Soweit ich weiß hängt das davon ab wer im Grundbuch eingetragen ist und ob er in einem Ehevertrag ausschließt das es dein Haus wird.

Bin kein Profi in dem Gebiet.