Notarvertrag Grundstück- /Hauskauf, Ehepartner, Unterschiedlich Eigenkapital
Hallo Forum,
wir stehen kurz davor ein Grundstück zu erwerben und darauf ein Haus zu bauen.
Das Grundstück wird uns über eine „Gesellschaft zur Grundstücksverwertung“ einschl. einer Pauschale (Eingabeplanung, eines Doppelhauses, Gebühren, Abrisskosten des Altbestands usw.) verkauft.
Parallel wurde von dieser Gesellschaft bereits eine Ausschreibung verschickt und ein Generalübernehmer gefunden, der das Haus zum Pauschalpreis baut.
Es handelt sich also um 2 Verträge: 1. Grundstückskauf 2. GU Vertrag Hausbau
Soweit so gut. Das Grundstück/ Haus will ich zusammen mit meiner Frau erwerben.
Nun zur Fragestellung:
Meine Frau und ich haben sehr unterschiedliches Grundkapital. D.h. Meine Frau gar keines , ich aber kann ca. ein Drittel der Gesamtkosten mit einbringen. Der Restliche Betrag wird über eine gemeinsame Finanzierung jeweils zur Hälfte aufgenommen.
Wir haben keinen Ehevertrag – sind somit eine Zugewinngemeinschaft.
Wie kann ich nun die Höhe meines Eigenkapitals so im Vertrag verankern, damit im Falle einer Scheidung die Anteile richtig berechnet werden können. D.h. sowohl während einer laufenden Finanzierung als auch nach deren Ende.
Ist es richtig, dass diese Anteile in den Notarvertrag gehören, der allerdings ja nur das unbebaute Grundstück betrifft !??! (Der Vertrag zum Hausbau findet ja nicht bei einem Notar statt). Wird beim Verkauf bzw. bei einer Scheidung nur der Notarvertrag des Grundstücks durchleuchtet und die darin verankerten Anteile gelten sowohl bebaut als auch unbebaut.
Da das Grundstück natürlich viel weniger Kostet wie das Grundstück einschl. Haus müssten sich diese Anteile dann Prozentual auf die Gesamtsumme beziehen ??
Wie sollen wir denn am besten Vorgehen oder haben Sie eine ganz andere, viel bessere Lösung für uns?
Danke schon jetzt für die HILFE.
5 Antworten
Ich habe da nur ein Bauchgefühl: Jetzt schon an den Fall einer Scheidung denken, aber keinen Ehevertrag?
Ich und dann der Rest.
...meine Frau gar keines, ich aber kann...
Aus diesen Worten lese ich heraus, daß die Frau eindeutig in der Rangordnung weiter unten steht. Ist das eine gute Basis für eine dauerhafte Ehe?
Falls beide das mit ja beantworten: Dann würde ich mir keine Gedanken um die Scheidung machen. Falls nein: Dann lieber gleich scheiden und kein Haus kaufen.
Aus diesen Worten lese ich heraus, daß die Frau eindeutig in der Rangordnung weiter unten steht. Ist das eine gute Basis für eine dauerhafte Ehe?
So ein Unsinn. Wer mehr Geld investiert, will im Falle einer Scheidung natürlich auch etwas davon haben. Wieso sollte er seiner Frau faktisch eine 5- bis 6-stellige Summe schenken? Ist das in deiner Ehe so üblich?
Hallo,
das ist ganz einfach: Zum Zeitpunkt der Heirat wird festgestellt, was A und B jeweils getrennt besitzen. Zum Zeitpunkt der Scheidung wird festgestellt was A und B zusammen besitzen. Davon gehört jedem das, was er bei der Heirat hatte und 50 % des Mehr- oder Wenigerbetrages.
Dieses gehört in keinen der beiden Verträge.
Das ist die Erklärung für die Zugewinngemeinschaft aber die Frage war doch eine ganz andere :) Danke trotzdem !
Wenn Ihr zu gleichen Teilen finanziert und Du Dein Eigenkapital im Grundstück angemessen berücksichtigt haben möchtest, müsstest Du 2/3 und Deine Frau 1/3 erwerben. Das Gebäude teilt grundsätzlich als wesendlicher Bestandteil das Schicksal des Grund- und Bodens. Am besten beim Notar nochmals erklären lassen.
Dann würde ich doch mal an einen Ehevertrag denken....
Gut, daß jemand schon beim Hausbau an die Scheidung denkt ;-=
Einfach auch über den Hausbau einen (Notar-)Vertrag aufsetzen, das reicht als Nachweis bei der Scheidung