Immobilienfinanzierung zu zweit - nur einer hat Eigenkapital
Hallo, Meine Freundin und ich wollen uns gemeinsam eine Eigentumswohnung kaufen und diese auch gemeinsam finanzieren und tilgen. Genauso wollen wir beide Eigentümer der Immobilie sein. Mein Problem ist allerdings, dass ich etwa 35% Eigenkapital einbringen könnte (positiv dürfen Zinssatz), meine Freundin jedoch nichts.
Nun meine Frage: Gibt es eine rechtliche Konstruktion, die mein Eigenkapital im Falle einer Trennung und/oder Verkauf der Immobilie "schützen" würde?
Wie könnte eine solche Vereinbarung aussehen?
Besten Dank
5 Antworten
Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Das eine ist eine vertragliche Vereinbarung mit Deiner Frau (Details sollten mit einem Fachmann geklärt werden) des Inhalts, dass Dir im Falle einer Trennung die 35% vorab zustehen. Hat deutliche Nachteile, die Dir der Fachmann (z.B. Notar) auch erläutern wird. Je nachdem, was zur Auseinandersetzung führt, können das Nachteile zu Deinen oder zu ihren Lasten sein.
Bessere Lösung: Auch wenn es meist so ist - nirgendwo steht, dass zwei, die ein Gebäude gemeinsam erwerben, dies zu je 50% machen müssen.
Du bringst 1/3 des Kaufpreises als Eigenkapital ein (erstens ist das einfacher zu rechnen, zweitens sollte man nie den letzten Notgroschen ins Haus stecken. Und ein weiteres Drittel zahlst Du in Form des Darlehens, welches über 2/3 des Kaufpreises geht und je zur Hälfte auf Euch läuft (Ist der Bank aber egal, die wird Euch nur als Gesamtschuldner akzeptieren.)
Also wird das Haus als zu 2/3 Dir und zu 1/3 Deiner Freundin gehörend ins Grundbuch eingetragen.
Noch 'ne Möglichkeit: Du schenkst Deiner Freundin z.B. 10% (Freibeträge der Schenkungssteuer beachten!). Ihr finanziert 80% über Kredit (oder musst Du Dein ganzes Geld in das Haus stecken?), dazu je 10% Eigenkapital von Dir und von ihr (aus dem Geschenk finanziert), damit zahlt Ihr je die Hälfte und lasst es auch zu je 50% auf Euch eintragen.
Bei den niedrigen Bauzinsen würde ich die Variante mit der 80%-Finanzierung bevorzugen.
Warum sollte er seiner Freundin 10% Eigenkapital schenken?
Nun, es soll öfter mal vorkommen, dass Männer ihrer Freundin etwas schenken. Manche nennen das Liebe, andere Mittel zum Zweck.
Nur mit Vertrag, in welchem entsprechende Gegenleistungen festgeschrieben sind. :)))
Warum kaufst du die Wohnung nicht einfach alleine, und deine Freundin gib dir etwas Miete ? Ist sowieso besser, wenn die Wohnung einem gehoert, und ausserdem wenn geht, immer mit einem Gehalt finanzieren. Weil man immer damit rechnen muss, das einer seine Arbeit verliert, usw..
Das wäre sicherlich eine Möglichkeit, aber damit würde ich ziemlich egoistisch handeln und meiner Freundin verwähren, Eigentum zu erlangen. Das fände ich ziemlich unfair. Die Tilgung ist entsprechend ausgestaltet, dass eines unserer Gehälter zur Tilgung ausreicht.
Um Eigentum zu erlangen, muss man eben Eigenkapital haben. Außerdem spielt das "erlangte Eigentum" doch nur eine Rolle bei einer eventuellen Trennung. Viel schöner wäre es doch, wenn sie kostenlos in eurer gemeinsamen Wohnung leben könnte. Sie könnte dann zusätzlich für eine (zu vermietende) Wohnung als gemeinsame! Altersvorsorge sparen und hat damit die Möglichkeit auf Eigentum.
Gibt es eine rechtliche Konstruktion, die mein Eigenkapital im Falle einer Trennung und/oder Verkauf der Immobilie "schützen" würde?
Ja. Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Alles andere wird komplizierter, siehe TomRichter.
Alles andere wird komplizierter
Nur wenn Du ausschließlich die jetzt anfallende Komplexität betrachtest. Zum Zeitpunkt der Trennung verkompliziert eine bestehende Ehe die Trennung ungemein.
Nur wenn Du ausschließlich die jetzt anfallende Komplexität betrachtest.
Möchtest Du die rechtlichen Regelungen der Ehe im gesetzlichen Güterstand plus Trennungsregelungen in einen privaten Vertrag überführen? FF (Fiel Fergnügen). :(
Zum Zeitpunkt der Trennung verkompliziert eine bestehende Ehe die Trennung ungemein.
Nur wenn mindestens eine der beiden Seiten streiten will. Dies ist bei einer analogen, mE hier gewünschten, Regelung nicht anders. Ok, Trennungsunterhalt und Versorgungsausgleich fallen weg, diese sind gegenüber dem Kaufpreis mit Zins und Tilgung auch nur einer Wohnung aber nicht relevant, insbesondere dann nicht, wenn man die steuerlichen Vorteile der Ehe betrachtet (wenn sie denn zum Tragen kommen).
Einfach anwaltlich/notariell festlegen. Kostet zwar, lohnt sich aber!
Mach einfach einen privat-schriftlichen Darlehnsvertrag mit deiner Freundin.
Das ist eine gute Idee. Wie könnte dieser aussehen?
In etwa so: "Sollte es zu einem Verkauf der Immobilie xy kommen, so schuldet Person A Person B das von A eingebrachte Eigenkapital in Höhe von xy Euro"
Wäre das sinnhaft?
Wenn, dann das halbe eingebrachte Eigenkapital :-)
Es steht nirgendwo, dass zwei die ein Gebäude gemeinsam erwerben, dies zu je 50% machen müssen. Die Einlage ist völlig unerheblich - falls nichts anderes im Grundbuch eingetragen ist, wird aber je ein hälftiges Eigentum angenommen.
Warum sollte er seiner Freundin 10% Eigenkapital schenken? So ein Blödsinn! Besser könnten sie vereinbaren, dass sie Eigenleistungen erbringt oder später einen höheren Anteil an der Tilgung übernimmt...