Wie bindend ist ein Exposé beim hauskauf?
Hallo, und zwar sind wir gerade bei einem hauskauf. Unterschrieben haben wir schon den notarvertrag aber kaufpreis Fälligkeit wird so circa in 3 Wochen sein.heute waren wir nochmal mit den Verkäufern im Haus zum ausmessen und da wurde uns gesagt wir müssten Ihnen noch den kaminofen abkaufen. Im expose steht aber der satz:" im Erdgeschoss befindet sich die küche mit Einbauküche und Kamin" die Einbauküche wurde im Vertrag aufgeführt und ist im kaufpreis enthalten. Wir hatten uns auch vor notartermin ausgemacht was im Haus bleiben kann und wieviel wir den Verkäufern dafür bezahlen, da war nie die Rede das der kamin extra bezahlt werden soll. Es ist auch im vertrag geregelt das der verkaufsgegenstand so zu übergeben ist wie vom käufer besichtigt.
ISt es nun rechtens für den Kamin noch Geld zu verlangen,kurz vor kaufpreis Fälligkeit oder könnten die Verkäufer den Kamin ( freistehend nur mit ofenrohr verbunden ) auch ausbauen?
5 Antworten
Hi, das ist doch Abzocke, nach dem Notarvertrag wird nichts mehr ausgehandelt, na ja, eigentlich sollte das schriftlich auch erwähnt sein, dass der Kamin inkl. ist, aber leider zu spät.
Der offen könnte wesentlicher Bestandteil des Hauses oder Zubehör sein.
Ist der Ofen die einzige Heizquelle in dem Raum sein, so sollte er wesentlicher Bestandteil sein.
Ist er nur Deko, so fällt er unter Zubehör. Hier könnte dir dann § 311c BGB helfen. Der Verkäufer müsste beweisen, dass er dir den Ofen nicht mitverkauft hat.
Könnte also gut für dich aussehen.
Soweit ich weiß geht das nicht.
Wie ist denn der Kaufvertrag abgefasst, ist Dort irgendwo das Expose und dessen Inhalt erwähnt?
Was steht sonst zum z.B. Thema Küche Im Vertrag?
Verweise die Verkäufer auf das Expose, den Energieausweis und sage das dieser Ofen im Kaufpreis beinhaltet ist.
Ok vielen dank erstmal für die schnelle Antwort. Mir geht es nicht um das Geld, soviel wollten sie nicht dafür.mir geht es nur um die Dreistigkeit das noch kurz vor kaufpreis Fälligkeit zu fordern.
Ihr müsst überhaupt nichts kaufen. Entscheidend ist, ob der Ofen fest eingebaut oder relativ leicht aus dem Haus getragen werden kann. Im ersten Fall gehört er zu dem verkauften Gebäude, im zweiten ist es eine bewegliche Sache. Letzterenfalls könnt Ihr den Verkäufer unter Fristsetzung auffordern, den Ofen auf dessen eigene Kosten zu beseitigen. Dann darf man auf die Reaktion gespannt sein.
Küche ist im Kaufvertrag gesondert mit aufgeführt und auch preislich mit aufgeführt. Sonst steht noch drin das der vertragsbesitz unverzüglich freizustellen ist,aus allen vom käufer nicht übernommen Belastungen.
Weiterhin ist auch im energieausweis der Energieträger Öl und Kohle angegeben und dieser kamin ist der einzige der mit Kohle beheizt werden kann,verfälscht doch dann auch das Ergebniss.