Haus abbezahlen beim Arbeitsverlust

9 Antworten

Wenn die Belastung für das Haus nicht höher wäre als für eine Wohnung, würde die Arge dafür zahlen. Es wäre ja egal, ob sie Miete oder Tilgung zahlen. Man könnte dann auch mit der Bank reden, das die Tilgung reduziert wird. Wenn alles nicht hilft, muß man an einen Verkauf denken. Versteigerung wäre das Schlimmste.

als 1. steht dir auch Wohngeld zu. Und weiterhin ist es möglich, wenn die Raten der hypothek ungefähr so hoch sind wie der Mietzuschuss dann musst du nicht verkaufen. Du musst aber zusehen, daß du den Mietzuschuss auch für die Hypothek verwendest und hier nicht auch noch Probleme aufkommen und die Zwangsversteigerung droht.

amigo06  18.04.2012, 13:01

Wohngeld aber nicht im Hartz4-Bezug.

Tabaluga1961  18.04.2012, 13:08
@amigo06

nicht jeder der arbeitslos wird rutscht direkt in Harz 4, es gibt doch immer noch das jahr arbeitslosengeld oder nicht.

Hallo Mataza,

man gehe schnell zur Bank, wo der Hauskredit läuft, und nimmt selbstverständlich alle Unterlagen mit (z.B. Arbeitslosengeldberechnung).

Dann kann man eventuell eine Ratenaussetzung vereinbaren oder die Kreditlaufzeit verlängern..

Solche Maßnahmen sollen der Überbrückung dienen. Entscheidend ist,wie dein Freund bei der Bankangesehen ist.

Gruß

Mikaele

Ein normales Einfamilienhaus, das selbstbewohnt wird, muss man nicht verwerten. Es gehört zum Schonvermögen. Beim Bezug von AlG 1 kann man mit der Bank eine Tilgungsaussetzung vereinbaren,. Außerdem ist es möglich ergänzend Wohngeld oder AlG 2 zu beantragen.

Die Kosten für das Haus (außer den Tilgungskosten) werden dann genau so berücksichtigt, als ob man anderswo Miete zahlt.

Der Staat zahlt jetzt z.B. nicht die Raten, aber wenn man arbeitslos wird sollte man sich unbedingt mit der Bank in Verbindung setzen und über Aussetzen der Raten oder Stundung verhandeln.

Wenn es allerdings zu H4 kommt wirds schwierig. Wenn am Anfang die Bank mitgespielt hat dann tut sie es nicht ewig. Außerdem kann die Arge verlagen, dass das Haus verkauft wird um von dem Geld zu leben (oder die Schulden zu bezahlen). Das hängt aber vom Wert des Hauses ab. Wenn die Raten nicht höher sind als die Miete (die ja dann das Amt übenehmen würde) darf das Haus auch behalten werden.