Hauptmieter zieht aus (WG), was mach ich jetzt?

7 Antworten

Hallo, wir sind in einer 3er WG und der Hauptmieter zieht aus er sagt noch garnich richtig wann er murmelt immer irgendwas mit "mmh september" oder so.

Er weiß aber schon, dass er schriftlich kündigen muss?

Eine mündliche Kündigung zählt nicht.

Wenn der Hauptvermieter bei dem Hautmieter da oben Kündigt, sind dann alle Untermieter Automatisch mitgekündigt oder wie geht das alles ab?

Wenn Ihr einen Untermietvertrag habt, dann ja.


Untermiete ist besonders für Personen, denen wenig Geld zur Verfügung steht, eine gute Möglichkeit, preiswert zu wohnen und ist deshalb besonders unter Studierenden beliebt. Sowohl der Haupt- als auch der Untermieter sparen Kosten. Folgende Besonderheiten sollten Sie beachten, wenn Sie einen Untermietvertrag abschließen:

Wenn der Hauptmieter auszieht, gibt es keine Garantie, dass der Untermieter in der Wohnung bleiben kann. Der Vermieter ist nach Auszug des Hauptmieters nicht verpflichtet, den Mietvertrag auf den Untermieter zu übertragen oder den Untermietvertrag weiterzuführen.

nicht das ich garnichts tue und auf einmal im september ich automatisch die leitung übernehm und ich 1200€ an miete zahlen muss... und wir wissen auch nicht ob überhaupt im september kann auch august oder oktober sein

  • Ohne eine Regelung mit dem Vermieter, wie z.B. ein neuer Mietvertrag, wird niemand automatisch Hauptmieter.

  • Wenn die Kündigung des Hauptmieters spätestens am 3. Juli beim Vermieter wäre, könnter er frühestens zum 30.09.2013 kündigen.

Also August fällt schon mal flach.

MfG

Johnny

Der Mietvertrag wird einfach umgeschrieben und ihr müßt einen Neuen Hauptmieter nennen... das ändert aber doch nix an der Wohnungssituation an sich .

geht nur darum wer Ansprechpartner für den Vermieter ist

nur weil er kündigt fliegt ihr nicht raus..

nur weil er kündigt fliegt ihr nicht raus..

Unter Umständen doch. Nämlich dann wenn der Vermieter den Vertrag nicht umschreiben will. Oder anders gesagt keinen der Untermieter als Hauptmieter möchte.

@anitari

aber da alle eine eigene Kündigungsfrist haben wie herauslesbar ist geht es nicht... weil dann muß der Vermieter allen Kündigen

@Ascardia2

Aber nicht mit dem Vermieter sondern mit dem Hauptmieter die anderen einen Vertrag.

Mit dem Vermieter haben sie nichts zu tun und umgekehrt der Vermieter nicht mit ihnen.

Es sind sog. Untermieter.

Es ist allein der Hauptmieter, der den Vertrag mit dem Vermieter hat. Du selbst hast mit dem Vermieter kein Rechtsverhältnis, sondern ausschließlich mit dem Hauptmieter. Der muss Dir dann rechtzeitig kündigen bevor er auszieht, und zwar m.W. am 15. zum Monatsende. Wenn der Hauptmieter Dir nicht kündigt, dann entsteht dadurch kein Vertrag mit dem Vermieter. So einen Vertrag gäbe es nur in beiderseitigem Einverständnis zwischen Dir und dem Vermieter. Unterschreibst Du das nicht, muss der Vermieter sich nach einem anderen Hauptmieter umschauen, hat aber auch Anspruch darauf, dass Du die Wohnung räumst.

Wenn der Hauptmieter Dir nicht rechtzeitig kündigt, hast Du theoretisch einen Schadensersatzanspruch. Praktisch gesehen wird das allerdings bei solchen Typen schwer durchsetzbar sein.

Du kannst den Vermieter ruhig vorab informieren und ihm mitteilen, dass die Kommunikation zwischen dem Hauptmieter und Dir nicht stimmt, und dass der Vermieter Dir rechtzeitig mitteilen soll, wenn der Hauptmieter gekündigt hat, damit Du rechtzeitig räumen kannst, weil Du nicht an einer Vertragsübernahme interessiert bist.

Wenn der Hauptvermieter bei dem Hautmieter da oben Kündigt, sind dann alle Untermieter Automatisch mitgekündigt oder wie geht das alles ab?

Nein.

Nur wenn der Hauptmieter gekündigt hat oder ihm gekündigt wurde muß er die Wohnung geräumt zurück geben. Sprich auch evtl. Untermieter müssen ausziehen.

Können ihn aber schadenersatzpflichtig machen da er ihnen ja die Nutzung ihrer Mietsache entzieht.

Als Untermieter "übernimmst Du nicht die Leitung".

was steht denn im vertrag drin? wenn ihr eh rauswollte, dann kündigt zum nächst möglichen datum. hast du deinen vetrag mit dem vermieter gemacht oder mit dem hauptmieter?