Hauptmieter will Kaution nicht zurückzahlen?

6 Antworten

Die Mietkaution ist nicht dafür gedacht, um davon "eine Putzfrau" zu bezahlen.

Der Vermieter kann die Kaution für Schadensersatzansprüche bei Beschädigungen an der Mietsache, unbezahlte Miete/Nebenkosten und/oder Renovierungskosten verwenden.

Du hast doch sicher eine Quittung über die von Dir geleistete Summe, oder?

Weise Deinen Vermieter/Mitbewohner höflich darauf hin und setze eine letze Frist - dann wendest Du dich an einen Mieterschutbund oder einen Anwalt.

Ich habe kein Geld wie er als Vollzeitangestellter mir einen Anwalt zu nehmen oder Gerichtskosten zu zahlen.

Du kannst Dir beim zuständigen Gericht einen Beratungsgutschein für einen Anwalt ausstellen lassen - somit kostet Dich die Beratung lediglich 15€.

Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, kannst Du Prozesskostenbeihilfe beantragen, so dass Du auch hier Rechtsbeistand erhältst.

Wegen dem Putzen kann er jetzt nichts mehr fordern. Das hätte vorab in irgend einer Regelung, z.b. WG Ordnung (analog Hausordnung) vereinbart werden müssen. Und wenn er dir ein Fehlverhalten vorwirft, dann hätte er das längt schon mal abmahnen müssen. Jetzt nachträglich geht das nicht mehr.

Einen Teil der Kaution darf er noch zurück behalten bis zur Nebenkosten Abrechnung. Allerdings nur einen Betrag, der für eine Nachzahlung voraussichtlich zu erwarten ist, also bestimmt keine 950.

Zusammen mit der Kaution hast du auch Zinsen zu bekommen. Ich meine damit nicht von deinem Auszug an gerechnet, bis du vielleicht irgend wann das Geld erstritten hast, sondern für die gesamte Mietzeit, die du dort warst. Das ist freilich nicht viel bei den niedrigen Guthabenzinsen auf dem Markt, aber steht dir zu.

Teile ihm also mit, dass du mit der Einbehaltung der 950 nicht einverstanden bist, da dies nicht rechtens ist und du erwartest nach deinem Auszug die gesamten 1900 plus Zinsen zu bekommen. Falls er dann versucht dich einzuschüchtern, bleibe selbstbewußt und sage ihm, dass du gern bereit bist, das Geld einzuklagen wenn es nötig sein sollte.

Es gibt keine vertraglichen Regelungen bezüglich putzen, daher war das Putzen reines Privatvergnügen des Vermieters.

Jedoch gilt erst mal Folgendes:

Der Vermieter hat ein volles
Zurückbehaltungsrecht bis zu 6 Monaten für etwaige Ansprüche aus dem
Mietverhältnis.

Danach darf er nur noch das
3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartende Nebenkostenabrechnung
einbehalten. (Sofern Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart sind).

Sind sie vereinbart, dann nach Erhalt der Abrechnung die restliche Kaution fordern und ggf. Mahnbescheid erstellen lassen.

Falls keinen Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart sind, dann nach 6 Monaten schriftlich per Einwurfeinschreiben die restliche Kation unter genauer Fristsetzung fordern und nach Fristablauf Mahnbescheid erstellen lassen.

1900€ Kaution

Dann zahlst du als Untermieter über 600 € Miete?

Einen angemessenen Teil der Kaution darf er zurückbehalten. Der Vermieter ist zwar zur Abrechnung der Kaution verpflichtet, allerdings wird er prüfen, ob du als Mieter Schäden in der Wohnung verursacht hast, für die du haftbar bis, oder ob vereinbarte Schönheitsreparaturen durchgeführt wurden. Außerdem stehen ja bestimmt noch die Nebenkostenabrechnungen 2017 + 2018 aus. Wie lange der Vermieter Zeit dafür hat und wie viel "angemessen" ist, ist aber immer einzelfallabhängig. Normalerweise sind das 3 bis 6 Monate, manchmal u. U. aber bis zu einem Jahr.

Du weißt übrigens, dass dir nicht nur die Kaution, sondern auch die Zinsen zustehen?

WeedyWonder 
Fragesteller
 22.01.2018, 11:22

Ja ich zahle mehr als 600€ monatlich. Was meinst du mit Zinsen?

Du meinst ein Jahr bis ich einen Penny von den 1900€ bekomme?

DarthMario72  22.01.2018, 12:19
@WeedyWonder
Was meinst du mit Zinsen?

Dein Vermieter darf die Kaution nicht irgendwo unterm Kopfkissen bunkern, sondern hat sie auf einem Bankkonto anzulegen, getrennt von seinem eigenen Vermögen. Die Zinsen, die dabei entstehen, hat er dir ebenfalls auszuzahlen.

Du meinst ein Jahr bis ich einen Penny von den 1900€ bekomme?

Nein, dein Vermieter darf einen angemessenen Teil davon noch zurückbehalten. Ich weiß nicht, wie viel du an Nebenkosten zu zahlen hast, aber 950 € zurückzubehalten, dürfte sicher deutlich überzogen sein. Die Begründung dafür ist lachhaft, die haut ihm jedes Gericht um die Ohren.

du hast bei auszug ohnehin keinen anspruch auf die volle rückzahlung der kaution.. erst, wenn die NK komplett abgerechnet sind.

ob an seinen vorwürfen was dran ist, weisst du besser als wir....

Rutscherlebnis  22.01.2018, 10:56

Abrechnung NK begrenzt sich auf maximal sechs Monate nach Vertragsende.Ebenso sechs Monate ,wegen dem Einwand auf versteckte Mängel der Mietsache.Hier könnte er ein berechtigtes Interesse haben,da er sonst dem gemeinsamen Vermieter Schadenersatz leisten müsste,den Du zu leisten hast.

Ansonsten ,wegen WG und Putzen,da gibts immer Streit.Ich vermute seine Begründung ist aus seiner Sicht richtig,rechtlich jedoch nicht zu halten und nicht anwendbar.

AalFred2  22.01.2018, 13:15
@Rutscherlebnis
Abrechnung NK begrenzt sich auf maximal sechs Monate nach Vertragsende

Nö.