Zahlung und Inkassobrief haben sich überschnitten

7 Antworten

Wenn Du die Nerven behälst bist Du mit der Zahlung der HF inkl der Mahngebühren von 6 € aus dem Schneider -

Eine Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassogebühren ist aus wirtschaftlicher Sicht absurd - abgesehen davon ist die rechtsprechung nicht unbedingt inkassofreundlich (Brauchst Du Gerichtsurteile dann nichmal Bescheid sagen ) 

Am Besten Du weist die Forderung schriftlich zurück
- Stell Dich aber mental auf weitere böse briefe ein 

Manche Inkassobüros schieben auch ein RA Schreiben nach 



Formulierungsvorschlag :

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

Es scheint bei manchen Firmen üblich zu sein, beim verspäteten Zahlungseingang genau in dem Moment noch mal ein Inkasso zu beauftragen, um da Kosten rauszuschinden. War die Überweisung eine SEPA-Überweisung (mit IBAN und BIC statt Kontonr. und BLZ)? Dann hätte die am nächsten Tag ankommen müssen, das Inkasso wurde dann also eindeutig später aktiv und wäre mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu bezahlen.

Grundsätzlich ist sehr strittig, ob Inkassogebühren überhaupt bezahlt werden müssen; oftmals gar nicht. Gerade große Gläubiger und Endkundenhändler können Mahnungen auch selbst schreiben und müssen nicht mit externen Rechtsdienstleistern Kosten schinden. Auf jeden Fall werden häufig zu hohe Kosten gefordert, die man so nicht bezahlen muss. 

Was aber in jedem Fall zusteht, sind Mahngebühren für Briefe (2,50€), Verzugszins 5% über Basiszins und ggf. Rücklastkosten in angemessener, ggf. beweisbarer Höhe. Also keine Empfehlung, zustehende Zahlungen zu verschlampen...

Wie hoch ist denn die Haupt- und Kostenforderung, und wie setzt sie sich zusammen?

Hi, danke für deine Antwort. Das Inkassounternehmen fordert 

118,23 

davon sind:

- 57,98 Euro Hauptforderung 

- 0,25 Euro Zinsen 

- 6 euro Mahngebühren 

- 45 Euro Inkassogebühren

 - 9 Euro Telefonauslagen

Die Hauptforderung und die Mahngebühren habe ich ja bereits bezahlt.

@ITrun90

Rechtsberatung, also detaillierte Empfehlungen, kann ich nicht geben, aber Verzugszins steht grundsätzlich zu, wenn Verzug vorliegt. Die Höhe kann man nachrechnen, aber wegen ein paar Cent lohnt sich evtl. kein Streit. Ich würde sie an den Händler überweisen.

Der Grund ist, dass Verzugszinsen bei Verzug grundsätzlich zustehen und auch Centbeträge eingeklagt werden können. Man hat also bei Nichtzahlung des Verzugszins ein deutlich höheres Risiko, verklagt zu werden, wobei dann auch Gerichtskosten anfallen und die Inkassokosten wieder zur Debatte stehen (zwar zweifelhaft, ob sie in so einem Fall zuerkannt werden, aber das Risiko muss man ja nicht eingehen...)

@ITrun90

LOL  9 € (!!) Telefonauslagen (!!)  Haben die eine 0190 er Nummer angerufen ;)

Vermute leider ja. Bei normalen Mahnungen steht ja noch drauf, wenn inzwischen überwiesen, dann ist es hinfällig. Nun hast du aber eine Frist überschritten, zu der das Geld auf dem Konto hätte sein müssen. Frage halt mal bei der Adresse an. Es wird mit jedem Schritt teurer.

Weise darauf hin, dass dein Geld am 4.3.eigentlich auf dem Konto hätte sein müssen und schick eine Kopie des Beleges hin. Vielleicht hast du gerade noch Glück.

Zitat: Nun habe ich aber dennoch den Betrag, der auf der Mahnung verzeichnet war am 03.03.2015 bezahlt per online-banking.

Bis wann sollte denn spätestens diese Summe bezahlt sein?

Es wird mit jedem Schritt teurer.

Nein.

Vermute leider ja

Bei wichtigen Geldthemen, bei denen es schnell mal um hundert Euro und mehr geht, sollte man nicht einfach Vermutungen anstellen.

Es wird mit jedem Schritt teurer

Selbst wenn man Inkassogebühren zahlen müsste: Das sind absolute Gebühren. Da wird durch mehrfache Briefe auch nichts teurer dran.

Einem Mahnbescheid kann man widersprechen, dann sind die genauso schlau wie zuvor. Klagen könnte dann nur noch der Händler. Der hat aber sein Geld und keinerlei Grund, Klage einzureichen.

Mit Glück hat das auch nichts zu tun. Lies dich in das Thema mal ein, insbesondere https://www.gutefrage.net/tipp/mahnung-inkasso-und-inkassogebuehren-teil-2

"Immer alles zahlen" ist keine Online-Weisheit, sondern eine Online-Dummheit, mit der leider viele Leute ins Bockshorn gejagt werden.

Gerade die Beauftragung des Inkassos genau zum mutmaßlichen Zahlungseingang (alte Überweisung) oder eindeutig danach (bei SEPA) spricht zusätzlich stark gegen eine Übernahmepflicht für Inkassokosten. Es stellt sich der Verdacht, dass bei Zahlungseingang noch mal eben schnell ein Inkasso beauftragt wurde, um zusätzliche Kosten zu schinden.

Ständig steigende Gebühren muss man definitiv nicht bezahlen. Wenn überhaupt, dann entsprechende Anwaltskosten, und auch da wird mit Faktor 1,3 meist ein für einfache Mahnschreiben zu hoher Betrag gefordert - wenn überhaupt etwas in der Größenordnung, dann würde es auch umfangreicheren Schriftverkehr abdecken.

Ich würde einen Brief schreiben und darauf hinweisen, dass du den Betrag bereits bezahlt hast. Am besten eine Kopie vom Kontauszug beilegen. Eigentlich müsste es sich damit erledigt haben.

Schade um Porto und Papier. Der Kontoauszug interessiert die garnicht, die wollen einfach nur Geld - welches ihnen aber nicht zusteht. Je mehr man schreibt umso bösere Bettelbriefe bekommt man.

Ruf beim Kundenservice des Onlinekaufhauses an. Meist sind die so kulant und pfeifen das Inkasso-Unternehmen zurück. An das Inkasso-Unternehmen musst du dann nichts zahlen.

mit Kulanz hat das nichts zu tun