Hat man vor Gericht gegen einen Beamten überhaupt eine Chance?

17 Antworten

Mit einem Zeugen hat du sicher gute Karten. Aber die Glaubwürdigkeit des Zeugen spielt auch eine ganz wesentliche Rolle. - Warum sollte dich ein Polizist denn anzeigen, wenn nichts Beleidigendes gesagt worden ist? Das wird der "Knackpunkt" sein!

labelwriter 
Fragesteller
 25.01.2012, 09:48

das ist mir klar,das dies der Knackpunkt ist.Die Frage kann ich allerdings selbst nicht beantworten

helmutgerke  25.01.2012, 09:54
@labelwriter

ein weiterer "Knackpunkt" ist doch die Tatsache, wenn man einen Polizisten im Dienst beleidigt, kommt nicht nach einer Woche (wie es hier labelwriter mitteilt) ein Gerichtsbeschluss, sondern zunächst eine Zeugenladung.

labelwriter 
Fragesteller
 25.01.2012, 10:16
@helmutgerke

es gab keine zeugenladung,6 wochen nach dem vorfall kam der gerichtsbeschluß

Peterthb  25.01.2012, 12:20
@helmutgerke
… kommt nicht nach einer Woche (wie es hier labelwriter mitteilt)

Es ist wenig hilfreich, wenn du gleich zwei Mal deutlich preisgibst, dass du nicht richtig gelesen hast.. Da oben steht nicht "nach einer Woche", sondern "nach einigen Wochen".

Und keinem Beschuldigten wird erst mal eine Zeugenladung zugestellt, er ist kein Zeuge.

Natürlich hast du das.

Nur weil er Polizist ist, hat er das Recht nicht für sich gepachtet. Du hast einen Zeugen, er nicht. Also,wenn du es nicht bezahlen möchtest, versuche es.

Rein rechtlich gesehen ist die Beleidigung eines Beamten hier in Deutschland kein eigener Tatbestand, du hättest genauso gut einen Nicht-Beamten beleidigen können - strafbar ist es allerdings in jedem Fall.

Wenn du diese Beleidigung jedoch gar nicht ausgesprochen hast und es zudem noch einen Zeugen dafür gibt, solltest du tatsächlich Widerspruch einlegen - warum etwas zugeben, was man nie getan bzw. gesagt hat? Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, ist das Gericht verpflichtet, beide Seiten neutral zu bewerten, und mit einem Zeugen an deiner Seite stehst du doch gut da. Lass dich ggf. vorab von einem Anwalt beraten.

Die Polizei gab dir einen Strafzettel und eine Woche später erhielst du einen Gerichtsbeschluss?

Träum mal weiter?

Ob letztlich eine "Chance" vor Gericht besteht, wird dir ein Richter erklären!

labelwriter 
Fragesteller
 25.01.2012, 10:00

6 wochen danach kam der gerichtsbeschluß

Beamtenbeleidigung?? Sowas gibts nicht und steht auch sicher nicht auf deinem Ticket! Es gibt auch keine "Putzfrauen- oder Kfz-Mechanikerbeleidigung"