Zeuge vor Gericht

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Frage ist berechtigt und § 68 Abs. 2 und 3 StPO geben eine Antwort: Besteht Anlass zur Besorgnis, dass durch die Angabe des Wohnorts der Zeuge oder eine andere Person gefährdet wird, so kann dem Zeugen gestattet werden, statt des Wohnorts seinen Geschäfts- oder Dienstort oder eine andere ladungsfähige Anschrift anzugeben. Unter den gleichen Voraussetzungen kann der Vorsitzende dem Zeugen gestatten, seinen Wohnort nicht anzugeben. Besteht Anlass zur Besorgnis, dass durch die Offenbarung der Identität oder des Wohn- oder Aufenthaltsortes des Zeugen Leib, Leben oder Freiheit des Zeugen oder einer anderen Person gefährdet wird, so kann ihm gestattet werden, Angaben zur Person nicht oder nur über eine frühere Identität zu machen.

JA,

Du musst ja die Wahrheit sagen und wen die Richterin oder Richter dich fragt ob die Daten stimmen dann musst du ja sagen.

Wen du verweigerst wird das alles bisschen komplizierter weil sich die ganze Verhandlung hinzieht und es ist immer besser ehrlich zu sein und nix zu verweigern. es könnte ja sein das der Richter oder Richterin stutzig wird weil du verweigerst.

Die Angaben zur Person musst Du als zu Beginn Deiner Aussage bestätigen bzw. beantworten. Auch vor Publikum.

muckelr 
Fragesteller
 12.01.2011, 21:23

kann man das nicht bestätigen im kleinen Rahmen nur vor Richter etc

Hunftsoll  12.01.2011, 21:27
@muckelr

Findest Du das nicht selbst sehr albern?