Hat man als Krankenschwester Anspruch auf Schmerzensgeld bei Infektion mit Krätze / Scabies durch einen Patienten?

5 Antworten

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Ich habe Deine ausführliche Beschreibung genau gelesen.

Wenn ich persönlich (als Mitarbeiter) betroffen wäre, würde ich wie folgt vorgehen:

1. Den Arbeitgeber veranlassen, den Fall vorsorglich der zuständigen Berufgenossenschaft als Körperverletzung und gleichzeitig als evtl. zukünftige Berufskrankheit zu melden. Würde sich der Arbeitgeber weigern, würde ich die Meldung an die BG selbst per Einwurf-Einschreiben absetzen.

2. Ich würde mich von meinem Haus- bzw. Facharzt so lange arbeitsunfähig krank schreiben lassen, bis ich (und auch die Familienangehörigen) zu 100% ausgeheilt wäre/n.

3. Ich würde einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren, und zumindest eine erste Beratungsstunde buchen, ob in diesem Fall ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Arbeitgeber möglich ist, wobei man auch evtl. Spätfolgen mit einbeziehen müsste.

Anm.: Das kostet zwar etwas Geld, aber es lohnt sich m.E. deshalb, weil man sich bei Unterlassung sonst hinterher Selbstvorwürfe machen würde, nicht alles getan zu haben.

4. Mein Vertrauensverhältnis zu diesem Arbeitgeber wäre endgültig zerrüttet, und ich würde mich nach Abschluss des Falles nach einem anderen Arbeitgeber umsehen, der seine Informations- und Organisationspflichten genauer nimmt.

Ich wünsche gute Genesung und viel Erfolg!

Gruß @Nightstick 

Schwierige Sache. Ich würde dir raten dich damit an einen Fachanwalt zu wenden. Tendenziell würde ich behaupten ja, aber ich bin kein Anwalt. Sichere Auskunft kann dir dazu nur ein Anwalt geben.

Ach Sch*., das ist aberab uch wirklich richtig übel gelaufen.


Man liest das (ich kenne die Krankheit, Frebndinnen haben in KiTa als Erzieherin und auch als Ärztin schon so einiges erzählt).. also man liest das uind denkt, oh, die arme.. und möcht sie drücken.


Wo wir ja schon beim Thema sind: das lässt man ja besser.. Kein Wunder, das sie mit den Nerven am Ende ist.


Ich glaube, um mal zum Thema zu kommen- ich glaube, da sit ncihts mit Schmerzensgeld. So was wie Berufsrisiiko vermutlich, so doof es klingt.


Dass aber die Verlegung von Station zu Stration erfolgte OHNE entsprechende Vorwarnung.. das ist echt nen Unding. Da könnte schon wieder was greifen, denn da sind ja so einige Dinge einfach untergegangen - solche Info MUSS fliessen!


Aber da wird nur ein wirklich in dem Gebiet beschlagener Anwalt sagen können, was machbar ist, denke ich.

Habt Ihr zufällig eine Rechtschut6zversicherung,d ass Ihr erstmal in einem Erstgespräch die Lage sondieren könntet`?


Und: alles Gute für Euch, dass es endlich besserw ird <3


Eher gegenüber dem ag. Wobei der sich rausreden wird, wenn die hygiene Richtlinien eingehalten worden wären, wäre dies nicht passiert.
Kommt auch immer mal wieder zu stichverletzungen und Infektionen durch kontaminierte Nadeln. MW kommt für sowas die jeweilige Berufsgenossenschaft auf.
Will mich aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
Das beste du informierst dich bei der Gewerkschaft.

ElbFan 
Fragesteller
 23.01.2017, 16:03

Ich meinte auch gegenüber dem Ag. Natürlich nicht gegenüber dem Patienten. Hab ich aber nicht explizit geschrieben, werd ich nochmal hinzufügen :) Dank und Gruß

Das ist sehr schwierig zu beantworten.....

Ich würde dir/euch empfehlen einen Fachanwalt aufzusuchen.

Was m.E. keinesfalls in Ordnung war:

....dass der Pat. ohne weitere Informationen verlegt wurde - obwohl die Diagnose vorlag.

Lg