Hat ein Ferienjob Auswirkungen auf die Unterhaltszahlung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Ferienjob über den Satz hinaus geht, dass es sich lediglich um ein kleineres zusätzliches Taschengeld handelt, kann eine Anrechnung durchaus stattfinden. Zumal der reguläre Unterhalt gezahlt wird.

Allerdings würde der Zuverdienst dann aber auch auf beide Elternteile aufgeteilt, da das Kind unter 18 ist.

Und ja: dem Vater ist der Nebenverdienst mitzuteilen.

Für den Fall, dass ein schulpflichtiges Kind Einkünfte erzielt, stammen diese aus unzumutbarer Tätigkeit und sind nur nach Billigkeit entsprechend § 1577 Abs. 2 BGB anzurechnen (BGH, Urteil v. 25.01.1995, XII ZR 240/93). In der Regel nicht anzurechnen ist bei einem Schüler ein Verdienst aus einer Nebentätigkeit zur Aufbesserung des Taschengeldes oder zur Erfüllung von Sonderwünschen.

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/kindesunterhalt-grundsaetze-und-rechtsfragen/eigene-einkuenfte-und-vermoegen-des-minderjaehrigen-kindes_220_485456.html

Vielleicht redet ihr mal zusammen mit dem Kindsvater in Ruhe. Wenn das Verhältnis soweit gut ist, dann wird er wohl auch nicht unbedingt auf Anrechnung drängen.

wird der Bedarf Gemeinschaft angerechnet soweit ich weiß, sollte man auf jeden Fall melden.

Nein,wird nicht angerechnet