Unterhaltskürzung wegen Zeitung austragen?

4 Antworten

Das kommt auf das Einkommen des Vaters an. In Frage kommt hier eine Kürzung nur bei sehr engen finanziellen Verhältnissen des Unterhaltsschuldners, also gerade so Selbstbehalt oder Annahme fiktiver Einkünfte bei der Unterhaltsberechnung.

Ansonsten ist bei eigenen Erwerbseinkommen in etwa wie folgt zu rechnen. Mehrauswandspauschale von ca 90€ abziehen. Faktor von 1/3 bis 1/2 bei ( wie hier) überobligatorischer Erwerbtsätigkeit und anschließende hälftige Verteilung auf Bar- und Betreuungsbedarf. 

Der Vater kann bei minderjährigen Kindern den Unterhalt nicht kürzen, wenn das KindEinkommen aus einem Schüler- oder Ferienjob hat. 

Für die typsichen Schüler- und Ferienjobs stimmt das schon, es kommt aber letztlich immer auf die Einkommenshöhe an.

Der Vater kann bei minderjährigen Kindern den Unterhalt nicht kürzen, wenn das KindEinkommen aus einem Schüler- oder Ferienjob hat. Erst bei einer Ausbildungsvergütung wäre der Betrag nach Abzug der Werbungskosten und des ausbildungsbedingten Mehrbedarfs hälftig anzurechnen.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Vater verlangen, dass bis dahin angespartes Vermögen bis zu einem Schonbetrag (2.000-5.000) EUR engesetzt wird.

Quelle: Juaraforum

Als Schüler ist man nicht verpflichtet, nebenher zu arbeiten. Tut man es dennoch, so ist das daraus erzielte Einkommen "nach Billigkeit" anzurechnen. Bei so geringen Einkünften pro Monat ist gar nichts anzurechnen.