Hat die Polizei ein Recht zu sagen wo ein Fake Account wohnt?
Hey leute eine frage wenn einer zur Polizei geht und eine anzeige erstatten will darf der Polizist prüfen wo ich wohne und sagen wo ich wohne zu der Person der die Anzeige macht? achja weil mein kollege hat ein Mädchen mit nem fake-acc beleidigt und dann kam der Couseng und hat gesagt wo er wohnt und welchen Stadtteil usw kann des wirklich sein? oder hat er nur die IP herausgefunden und geortet
7 Antworten
Also erstmal hat natürlich die Polizei das Recht auf die Adressen der beteiligten.
Gegenüber dem Kläger darf sie eigentlich nicht die Adresse weitergeben, aber den richtigen Namen denke ich mal
die Polizei leitet das an zuständige Staatsanwaltschaft weiter und die darf das
Darf die Staatsanwaltschaft nach Anfrage Adressen rausrücken? Einfach so?
Das er die IP geortet hat, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Durchaus möglich, dass die Polizei den Tipp gegeben hat. Die sind auch nicht immer diskret.
Zur Wahrnehmung von zivilrechtlichen Interessen, z.B. Schmerzensgeld, einstweilige Verfügung, braucht das Opfer sogar die Identität und Anschrift des Täters. Also ja, die Polizei darf das!
erstmal muss es sich eindeutig sich um eine straftat handeln und dann erst kann ein richter über weiteres vorgehen entscheiden ( IP-Adresse herausfinden und beschuldigten anschreiben ).