Hat die Polizei ein Recht zu sagen wo ein Fake Account wohnt?

7 Antworten

Also erstmal hat natürlich die Polizei das Recht auf die Adressen der beteiligten.

Gegenüber dem Kläger darf sie eigentlich nicht die Adresse weitergeben, aber den richtigen Namen denke ich mal 

die Polizei leitet das an zuständige Staatsanwaltschaft weiter und die darf das

herachiles  01.04.2016, 20:35

Darf die Staatsanwaltschaft nach Anfrage Adressen rausrücken? Einfach so?

Das er die IP geortet hat, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Durchaus möglich, dass die Polizei den Tipp gegeben hat. Die sind auch nicht immer diskret. 

Zur Wahrnehmung von zivilrechtlichen Interessen, z.B. Schmerzensgeld, einstweilige Verfügung, braucht das Opfer sogar die Identität und Anschrift des Täters. Also ja, die Polizei darf das!

erstmal muss es sich eindeutig sich um eine straftat handeln und dann erst kann ein richter über weiteres vorgehen entscheiden ( IP-Adresse herausfinden und beschuldigten anschreiben ).