Hat der Vermieter freie Wahl beim Stromanbieter für Allgemeinstrom inkl Heizung

8 Antworten

Der Vermieter hat eine Kostenminderungspflicht.

Ihr habt das Recht, dass er einen Anbieter mit einem marktüblichen Preis wählt.

Fordert Ihn schriftlich auf, seiner Kostenminderungspflicht zu genügen.

Vermieter sind bei den Betriebskosten zur Wirtschaftlichkeit angehalten.

Aber auf Teufel komm raus den billigsten Anbieter müssen sie auch nicht wählen.

Zu meinem Verständnis, sind die 700 € nur die Stromkosten für die Pumpe oder die gesamten Heizkosten?

Der hat vielleicht ein Deal mit dem Stromanbieter und kriegt sicher auch so einiges von ab. Genauso wie einige Ärzte einem Dinge verschreiben von einem bestimmten Anbieter, wobei es in echt viel günstigere und sogar wirkungsvollere Mittel gegen bestimmte Krankheiten gibt.

Ansonsten, wenn sich da nichts regeln lässt mit deinem Vermieter, dann such am besten dir eine andere Wohnung, wo du selbst dir alles ausuchen kannst :)

ich werde den verdacht nicht los, dass hier irgendwas nicht stimmt...bei der wärmepumpe hat man übrigens wie bei Fernwärme keine wirkliche tarifwahl. der wärmestrom ist 2tarif. d.h. anbietergebunden. sind bei euch die stadtwerke zuständig, kommen auch nur die als lieferant in frage. und im wärmebereich gibt es da eben nur einen tarif...

also entweder wurde dieser angeblich so teure anbeiter erfunden, damit sich jemand die extrakohle krallen kann, oder die Wärmepumpe verbraucht deutlich mehr strom, als propagiert.... nicht selten der fall! - besonders bei luftwärmepumpen...

kaum wirds kalt, kommt die wärmepumpe nicht mehr hinterher und die elektrische zuheizung geht an... damit ist der wirkungsgrad beim teufel...

lg, Anna

Hy die Wärmepumpe ist ein eigenständiges System in unserem Haus. Der Stromanbieter kann daher schon selbst gewählt werden.

@drsnuggles82

nein eben nicht! es sei denn euer vermieter ist so dämlich, keinen eigenenen nachtstromzähler dafür zu beantragen... dann sollte er wegen erwiesener dämlichkeit zu 20 jahren zwangsarbeit bei der post verutteilt werden...

lg,Anna

@Peppie85

Guten Tag, mein Name ist Sebastian Krüdewagen.

Ich bin Elektrotechniker und Energieberater.

Nach §556 muss der Vermieter den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten!

Wärmepumpe braucht einen eigenen Zähler und neuen Vertrag mit einem Energieversorger der "GÜNSTIG" ist.

Auch 2014 war der Markt schon offen !

wenn jemand Infos zu 19.90ct/Kwh (Brutto inkl aller Abgaben) haben will eine Email an Sebastian@kruedewagen.de

Wirtschaftlichkeitsgebot

Überhöhte Preise hat der Vermieter jedoch zu vermeiden. Problematisch kann die Entscheidung sein, ab wann im Einzelfall zu hohe Kosten verursacht werden. Ob eine Überhöhung von 20% noch hingenommen werden muss, ist strittig. Wenn aber Angebote um 100% differieren, hat der Vermieter überzeugend darzulegen, warum er sich für das teurere Angebot entschieden hat. Gelingt ihm das nicht, kann er nur die Kosten für das preiswertere Angebot als Betriebskosten umlegen (LG Berlin, Urteil vom 25.03.2003, AZ: 64 S 283/02).

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/wirtschaftlichkeitsgebot-betriebskosten.html