Hat der Erzeuger Chancen auf das Sorgerecht obwohl er sich nie gekümmert hat?

7 Antworten

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hm wenn er einkommen hat und in der lage ist den unterhaltsvorschuss zurückzuzahlen weil er zu den bezugszeiten leistungsfähig ist, dann hilft auch eine rücknahme der beistandschaft nichts. er will nur zukünftigen unterhalt sparen. würde ich nie machen.

wenn ihm gefängnis droht, dann wegen unterhaltspflichtverletzung, dass ist möglich. das hat er natürlich sich selbst zuzuschreiben. das sollte dich garnicht weiter interessieren.

wenn er das gemeinsame sorgerecht haben will, dann kann er das gerichtlich beantragen. das anrecht auf gsr hat er, aber was will er damit, wenn er nie da ist? der zettel den er geschrieben hat, solltest du gut aufheben und dies denke ich schiebt seine motive für gsr auf 0, da er versucht dich zu erpressen.

mach dir keine gedanken, der wäre nicht mal einer antwort wert und den rest solltest du in ruhe abwarten - falls da noch was kommt. den zettel leite mal in kopie der beistandschaft weiter und frage wie du dich dazu verhalten sollst. :) die werden das sehr interessant finden.

Ja, er hat Chancen auf das gemeinsame Sorgerecht. Aber das wären nur ein paar Unterschriften. Von denen du die meisten nicht mehr brauchst, da das Kind schon groß ist.

Es gibt aber auch Richter, die in einer solchen Situation mit diesem Nachweis, dass er die Sorge nur will, weil er Dir eine reindrücken möchte, ihm die gemeinsame Sorge nicht zuspricht.

Im Alltag kann er damit NICHT mitmischen. Das ist im deutschen Sorgerecht sehr gut geregelt.

Wenn er tatsächlich nicht zahlen könnte, dann müsste er den UVG gar nicht zurückzahlen. Da stimmt schon mal seine Aussage nicht.

Seine Chancen das Sorgerecht anteilig zu erhalten liegen bei dieser Vorgeschichte wohl bei Null.

Alles andere entspricht so nicht ganz der Wahrheit, weil gerade durch die Beistandsschaft gewährleistet wird, dass mögliche Unterhaltsansprüche geltend gemacht und auch verfolgt werden.

Er soll einfach einmal 3-6 Monate den vollen Unterhalt pünktlich zahlen, dann wärst Du eventuell bereit über eine Beendigung der Beistandsschaft einmal nachzudenken.

Und ja, bei hartnäckiger Verletzung der Unterhaltspflicht ist auch eine Anklage und Verurteilung wegen dieser Straftat möglich. Manche Unterhaltspflichtige - und sich 15 Jahre lang erfolgreich um seine Verpflichtung drücken ist eigentlich Grund genug, daß er einmal 3-6 Monate inhaftiert würde, weil das dann oft ein richtiger Denkanstoß sein kann.

Ein Grund mehr für den Kindesvater, daß er jetzt seiner Unterhaltspflicht regelmäßig nachkommt.

an Deiner Stelle würde ich mir einen Anwalt nehmen.

ich kann mir nicht vorstellen, dass er so ohne weiteres das halbe Sorgerecht bekommt.

wenn er wirklich nicht zahlen kann, kommt er nicht ins Gefängnis, sonst wären unsere Gefängnisse voll von nicht zahlenden Väter . Wenn er allerdings nur nicht zahlen will, sieht das anders aus.

von der Beistandsschaft würde ich an deiner Stelle auch nicht zurücktreten...

wahrscheinlich würde ich gar nicht auf den Brief eingehen. Aufheben und nicht reagieren. Wenn er wirklich beim Anwalt gewesen sein sollte, bekommst du von diesem einen Brief. Mit diesem Brief gehst du dann zu einem Anwalt und die klären das.

egal was du ihm schreibst, kann immer falsch ausgelegt werden

  1. Seine Chance ist gering, zumal es mir scheint, dass nur eine Drohung ist. Er scheint keinen echten Wert darauf zu legen.
  2. Genauso ist es. Dann musst du den Unterhalt einklagen und dabei alle Kosten tragen. Das lass mal schön das Jugendamt machen. Nichts unterschreiben!
  3. Nein, aber er wird gepfändet, inklusive Gehaltspfändung, Vermögen usw.