Kann meine Ex mir das Sorgerecht entziehen?

5 Antworten

ich weiß nicht, ob es noch immer so ist, aber ich wollte meinem ex - dem vater meines sohnes - vor ca.10 jahren auch das sorgerecht entziehen, weil er sich niemals um den kleinen gekümmert hat und weder unterhalt noch sonst was beigesteuert hat....ich rief damals beim jugendamt an, wie sowas ablaufen würde und man sagte mir dort, dass eine mutter dem kindesvater nicht einfach so das sorgerecht entziehen kan, selbst dann nicht, wenn er sich nicht kümmert....nur wenn man nachweisen könnte, dass der vater dem kind schadet - seelisch oder körperlich - und dies auch nachweisbar ist, dann könnte man das alleinige sorgerecht beantragen, aber das würde dann alles üers gericht laufen^^

also falls es heutzutage auch noch so abläuft, musst du dir wohl keine sorgen machen, dass deine ex damit durchkommt ;)

alles gute für dich und deinen krümel, ich finds super, dass du als vater dich kümmerst, also lass dich nicht unterkriegen ;))

lass deine frau leiern. die chancen dir das sorgerecht zu entziehen sind gleich null. deine frau kann das schon garnicht. es ghet auch nicht ohne dein beisein, da dies nur gerichtlich geschehen kann.

wart ihr verheiratet, so dass du das gemeinsame sorgerecht hast oder habt ihr es bei unverheirateten vor dem jugendamt erklärt? wenn ihr nicht verheiratet wart oder im anderen fall keine sorgerechtserklärung gemacht wurde, hast du eh kein sorgerecht. somit kann sie leiern was sie will.

solltest du doch gsr haben, zählen nur schwerste misshandlung und schwerster missbrauch als gründe für entzug des gsr.

Überhaupt keine.

Wenn Du das Kind nicht mißhandelst oder mißbrauchst, dann hat sie keine Chance und gibt nur reichlich Geld für nichts aus.

Lass Dich nicht ärgern, sie kann da gar nichts machen.

Nein das kann sie nicht. Du darfst sie also auslachen.

Deine Ex kann das nicht.

Das kann höchstens das Amtsgericht. Und dafür müssen triftige Gründe und Beweise vorliegen.

`das familiengericht kann das, nicht das amtsgericht. gründe sind schwerer missbrauch oder schwere misshandlung des kindes. andere gründe gibts nicht.

@markusher

@ markusher

Diese Spitzfindigkeitssuche ist unnötig. Das Familiengericht ist ein Teil des Amtsgerichts.