Hat das jobcenter einblick auf kontobewegungen?

3 Antworten

Seit 2005 haben Ämter die Möglichkeit, zur Bekämpfung von Steuer- und Sozialleistungsbetrügern die Möglichkeit, Konten von Bankkunden einzusehen. Zu den Berechtigten zählen u. A. Finanzämter, Gerichte, Jobcenter (Hartz IV Leistungsträger) sowie weitere Behörden für den Bezug von Sozialleistungen wie Wohngeld und BAföG etc. Auch Gerichtsvollzieher sind seit 2013 in den Kreis der Berechtigten gerückt.

Quelle: http://www.hartziv.org/news/20140430-jobcenter-co-kontoabfragen-durch-behoerden-haben-sich-verdoppelt.html

!!!!Aber diese Überprüfung findet nur auf Verdacht statt!!!!

Wenn sie befürchten, dass sie hinters Licht geführt wurden, dann können sie alle Bewegungen nachprüfen lassen.