Mutter harz 4 Sohn arbeitet Vollzeit nach Ausbildung?

3 Antworten

Wenn er nach Abzug seiner Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll seinen Bedarf nach dem SGB - ll selber decken kann,dann fällt er auch als Kind unter 25 Jahren aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Mutter raus !

Seine Mutter bekommt dann nur noch ihren Regelsatz für den Lebensunterhalt von derzeit 409 € evtl. noch einen zustehenden Mehrbedarf und ihren KDU - Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),bei 2 Personen würden das dann 50 % der Warmmiete sein.

Dein Freund müsste dann also seine 50 % für die Miete selber an seine Mutter zahlen,dazu noch mal 50 % vom monatlichen Abschlag,den die Mutter für den normalen Haushaltsstrom zahlen muss und Kostgeld für seine Verpflegung,wenn er das dann nicht selber übernimmt.

Hätte er genügend Einkommen könnte er auch ausziehen,nur dann könnte es passieren das auch die Mutter nach einer Übergangszeit von in der Regel 6 Monaten umgezogen sein muss,wenn die KDU - dann für 1 Person nach dem SGB - ll nicht mehr angemessen wäre,sie die KDU - auch nicht senken könnte und den Differenzbetrag nach diesen 6 Monaten auch nicht selber zuzahlen könnte.

Er fällt aus der Bedarfsgemeinschft raus, wenn er genug verdient. Seine Mutter bekommt nur noch ihren Regelsatz und die Hälfte der Miete.

Das Fehlende muss dann Dein Freund an seine Mutter zahlen.

Er kann dann aber auch ausziehen. 

garnichts wird vom alg2 der mutter gekürzt. sie erhält weiter ihren vollen regelsatz und ihren mietanteil. sohn zahlt dann seinen anteil miete, strom, lebensmittel, klamotten etc.

oder aber er zieht einfach aus.