Darf man als Harz-IV-Empfänger ein Auto besitzen?

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Nein musst du nicht. Es kann höchstens sein das wenn du jetzt nen BMW/Audi/Merzedes der Extraklasse hast (z.b. nen Auto mit Neupreis über 30.000 EUR), das vom Amt gesagt wird das du dir nen anderes Auto kaufen sollst welches günstiger im Unterhalt (Versicherungen, Sprit, Steuern) ist. Aber auch das ist kein Muss sondern KANN in Ausnahmefällen der Fall sein. Ansonsten ist es auch H4-Empfängern erlaubt und sogar erwünscht ein Auto zu haben damit man eben auch Stellen die weiter Entfernt sind annehmen kann (ohne auto ist man aufm Land z.B. aufgeschmissen wenn man ne Stelle annehmen soll die weiter entfernt ist und wo man dann 3 Stunden mit Bus/Bahn erstmal hin fahren muss)

Wenn das Fahrzeug angemessen ist (maximal. 7.500,- € Restwert) wird es nicht auf den Bedarf angerechnet als Vermögen.

du darfst ein auto besitzen, dass nicht über dem wert von 7500 euro liegt. dein schonvermögen liegt bei 150 euro pro lebensalter und du darfst 750 euro ansparen für eventuelle notfälle (kühlschrank kaputt, waschmaschine muss ausgetauscht werden etc.)

Ein KFZ - gilt im SGB - ll als privilegiertes Vermögen,wenn es einen Zeitwert von bis zu 7500 € nicht übersteigt !

Bis zu diesem Betrag würde es also keine Probleme geben.

Wenn das Auto weniger als 7500€ wert ist, gilt es nicht als Vermögen. Den Unterhalt des Autos musst du aus deinem Regelbedarf decken.