Darf ich bei Erwerbsunfähigkeitsrente + Aufstockung durch Grundsicherung etwas durch Zeitungverteilen dazuverdienen?

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Ja, aber damit sinkt dein Grundsicherungsanspruch.

Hinzuverdienst zur vollen EM-Rente beträgt 450,- € im Monat. Wenn du mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kannst, halbiert sich dein Rentenanspruch.

Bei Erwerbsminderungsrente darfst du nicht mehr als 3 Stunden täglich rentenunschädlich arbeiten.100 € kannst du anrechnungsfrei verdienen. Der Mehrverdienst wird zu 80 % gegen die Grundsicherung verrechnet

verreisterNutzer  18.02.2020, 22:30

War das mal so? Denn leider ist das nicht mehr jedenfalls jetzt so, dass man 100€ Freibetrag haben darf bei der Grundsicherung.

Hallo Babymia,

Sie schreiben:

Darf ich bei Erwerbsunfähigkeitsrente + Aufstockung durch Grundsicherung etwas durch Zeitungverteilen so ca. 200 € im Monat dazuverdienen?<

Antwort:

Sobald sich etwas in Ihren persönlichen Verhältnissen ändert, dazu zählt auch jeglicher Hinzuverdienst, sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Leistungsträger unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen!

Dies gilt sowohl für Ihre Erwerbsminderungsrente (zuständige DRV-Rentenanstalt) als auch für den zuständigen Sozialversicherungsträger, der Ihnen die Grundsicherungsleistungen leistet!

Grundsätzlich gilt, wie z.B. unter folgendem Link nachvollziebar:

stmas.bayern.de/fibel/sf_h097.php

Auszug:

Vom Einkommen abzusetzen sind insbesondere Steuern, Sozialversicherungsbeiträge (Beiträge zur Sozialversicherung), Versicherungsbeiträge, geförderte Altersvorsorgebeiträge (Altersvorsorge, zusätzliche private), Werbungskosten. Wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende als ergänzende Leistung neben ausgeübter Erwerbstätigkeit beantragt, so gelten folgende Besonderheiten (Hinzuverdienstregelung):

Von den Erwerbseinkünften ist grundsätzlich - anstelle von Versicherungsbeiträgen, geförderten Altersvorsorgebeiträgen und Werbungskosten - ein Pauschalbetrag von monatlich 100 € abzuziehen, der bei den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende anrechnungsfrei bleibt.

Soweit bei Erwerbseinkommen über 400 € die durch den Pauschalbetrag abgegoltenen Aufwendungen 100 € überschreiten, sind diese vom Einkommen abzuziehen. Abweichende Beträge gelten für bestimmte steuerfreie Bezüge oder Einnahmen (z.B. Aufwandsentschädigung beim Bundesfreiwilligendienst oder bei einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter).

Außerdem ist das anzurechnende Einkommen um einen Freibetrag bei Erwerbstätigkeit zu mindern. Dieser errechnet sich wie folgt:

Für den Einkommensanteil über 100 € bis max. 1000 € sind 20 % anrechnungsfrei.
Für den Einkommensanteil über 1000 € und bis max. 1.200 € (Bedarfsgemeinschaft ohne Kinder) bzw. bis zu 1.500 € (Leistungsberechtigte mit mindestens 1 minderjährigen Kind) sind 10 % anrechnungsfrei.

Fazit:

Jeder Einzelfall ist anders, lassen sie sich in jedem Fall von Ihren zuständigen Sachbearbeitern gründlich beraten, bevor Sie eine derartige Tätigkeit aufnehmen und ggf. Ihre Leistungen gefährden!

Fragen kostet in der Regel nichts!

Beste Grüße

Konrad

ich glaube da Gab es mal ein freibetrag von 160€ im monat.

Allerdingst musst du auf passen du ja eigentlich Erwerbsunfähig bist und du Zeitungen verteilen willst Könnten manch denken bzw ein gutachten fordern ob das immer noch so ist

Genau wie bei Alg2/Hartz4 wird der Zusatzverdienst über dem Freibetrag (100€) auf die Grundsicherung angerechnet.

kevin1905  22.11.2014, 12:43

Es gibt keinen derartigen Freibetrag im SGB XII.

Arbeitseinkommen wird vom ersten Cent an zu 70% angerechnet und zwar bis zum hälftigen Betrag der Regelbedarfsstufe I. Alles drüber wird zu 100% angerechnet.