Hartz IV und einen Gast für ein paar Wochen beherbergen, gibt das Probleme mit dem Amt
Hallo,
ich habe eine Bekannte die für die nächsten paar Wochen eine Bleibe sucht, da sie zur Zeit keinen eigenen Wohnsitz hat. Jetzt habe ich überlegt, ihr meine Hilfe anzubieten indem sie bei mir bleiben kann bis sie eine eigene Wohnung hat. Sie soll lediglich die Nebenkosten die dadurch entstehen durch eine Pauschale an meinen Vermieter bezahlen. Kann ich ihr meine Hilfe anbieten? Oder kann es passieren, dass mir das Amt Geld für die Miete abzieht, da ich Hartz IV-Empfänger bin? Falls ich hier meine Hilfe anbieten kann, was sollte ich wegen dem Hartz IV-Bezug berücksichtigen?
Liebe Grüße und Danke schon mal für die hilfreichen Antworten
3 Antworten
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, wenn du sie kostenlos vorübergehend bei dir wohnen lässt; solange sie nicht bei gemeldet ist, wird die ARGE, Schwierigkeiten haben, eine Mietkürzung durchzusetzen, wobei rein formal durchaus ihr kopfantewiliger Mietanteil rausgekürzt werden müsste. Ist der Vermieter eingeweiht, hast du einen Zeugen an der Backe und es kann übel ausgehen, denn selbst wenn die kopfanteilige Kürzung nicht unbedingt in Frage kommt, bist du zumindest nicht mehr in dem Maße hilfebedürftig, wie sie einen finanziellen Beitrag leistet.
Wenn das offiziell läuft, steht dir nur noch die Hälfte der Kosten für die Unterkunft zu. Sie muss dann selbst einen aNTRAG AUF uNTERSTÜTZUNG STELLEN:
Mietrechtlich kannst du einen Besuch bis zu 8 Wochen aufnehmen, ohne dem Vermieter davon meldung machen zu müssen.
Will der Mieter länger als 8 Wochen Besuch in seiner Wohnung beherbergen, sollte er sich mit dem Vermieter ins Benehmen setzen. Jedenfalls dann, wenn der Besuch länger als drei Monate bleibt, hat nach einhelliger Rechtsmeinung der Vermieter ein "Erlaubnisrecht".
Also kannst du deine Bekannte bis 12 Wochen ohne Meldung an den vermieter (und die Arge) bei dir wohnen lassen. Danach solltest du eine Untervermietung machen, wenn die Wohnung dadurch nicht überbelgt wird.
Und diese Einnahme musst du der Arge mitteilen. Da Einkommen bis zu 100€ anrechnungsfrei sind, kannst du die untermiete ja auf zB 90€ setzen.
Die Anrechnung funktioniert so nicht. Auf Einkommen aus Untervermietung existiert der 100 EUR-FB nicht; d.h. im Grundsatz wird die gesamte Mieteeinahme angerechnet. Es kann lediglich eine Pauschale zwischen 10 und 30% je nach Art der Möblierung des untervermieteten Zimmers abgezogen werden.