Wer zahlt den Totenschein?

6 Antworten

Was bedeutet: "Ich kann ihn mir nicht leisten?" Du hast keine Geld oder du willst es dafür nicht ausgeben?

Wenn du mittellos bist geht das Sozialamt in Vorleistung, und versucht später die Forderung aus der "Bestattungspflicht" wieder beizutreiben.

Wer am Existenzminimum lebt, kann auch der Betsattungspflicht nicht nachkommen.

Kraft und Gesundheit in dieser schweren Zeit, so viel Zeit muß sein. Aber warum sollte die KK denn bezahlen? Mit dem Tod ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse beendet, somit können solche Kosten nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. Meist legt der Bestatter diese aus und gibt sie an die Erben weiter. Gibt es keine, sind die Eltern des Kindes oder seine ja dran mit den Bestattungskosten und können entsprechende Kostenübernahme im Rathaus beantragen. Der Bürgermeister ist ja dann bei fehlenden finanziellen Mittel für die komplette Bestattung zuständig.

Hallo.

Erstmal mein aufrichtiges Beileid.

Es ist nicht nur unglaublich tragisch einen eigenen Sohn zu verlieren sondern hinzukommend die Bestattung zu organisieren und zu finanzieren, angefangen beim Totenschein.

Da die Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen, bleibt dir noch die Möglichkeit, deinen Sozialträger anzusprechen um zu prüfen, welche finanzielle Unterstützung dir gewährleistet werden kann. Sollte nur ein Teil oder überhaupt nichts gewährleistet werde, so kann ich empfehlen dich an ein Sozialverband zu wenden. Es gibt wohl Sozialverbände, die zumindest den Großteil der Kosten übernehmen. Wenn du möchtest, mache ich mich hier bei den regionalen Trägern und Sozialverbänden schlau und würde dir in den nächsten Tagen entsprechende Infos zukommen lassen. Bitte gebe mir eine Rückmeldung ob es von dir gewünscht ist.

Ganz viel Kraft und Energie wünsche ich dir.

Liebe Grüße FD

Mein Beileid! was ist mit den Bestattungskosten? Die werden doch u.U. auch vom Amt übernommen. Kann man den Totenschein dann nicht auch einreichen?

Den Totenschein erstellt doch der Arzt, der den Tod feststellt. Sowas geht doch dann über die Krankenkasse.

Nein, dem ist nicht so. Mit dem Tod erlischt der Versicherungsanspruch.

@Mietzie

stimmt kostete bei meiner oma 160 euro. zudem kam nicht die hausärztin, sondern der notarzt

@larry2010

Aus'm Internet: Die Rechnung über einen Sterbefall und die Feststellung des Todes wird über die Ziffer 100 GOÄ mit 33,51 Euro berechnet. Die Ziffer 100 beinhaltet den Besuch, die Feststellung des Todes und das Ausfüllen des Totenscheins, einschließlich der Diagnose. Zur Ziffer 100 kann noch ein Wegegeld nach §8 GOÄ geltend gemacht werden und richtet sich nach der Entfernung (1 Strecke): ... den Teil spare ich, kann jeder selbst ergoogeln.

@Pillerchen

Viele Ärzte rechnen Erfahrungsgemäß nach GOÄ 50 ab. Hausbesuch. Das ist jedoch falsch weil ein Hausbesuch nur beim lebenden Patienten gemacht werden kann. Dann gibt es sogar Ärzte die GOÄ 50 UND 100 abrechnen :-(. Und das sind erfahrungsgemäß die sog. "Notdienstärzte", die die Familie nicht kennt und die sich meistens auch nie wieder sehen. Wenn man sie dann drauf aufmerksam macht kommt meist eine unwirsche Entschuldigung und man korrigiert widerwillig die Rechnung. Habe als Bestatter schon oft diese Erfahrung gemacht...

OK, ist bei mir schon etwas länger zurück, zum Glück.

Was hat der Kommentar mit Haus- Notarzt damit zu tun. Ein Arzt muss den Tod feststellen, fertig.