Hartz 4 Verzichtserklärung

11 Antworten

Das sogenannte "Hartz IV"" wird auf Antrag gewährt. Stellst Du also keinen Antrag (und bringst die erforderlichen Unterlagen bei), dann bekommst Du auch kein "Hartz IV". Das solltest Du Dir aber gut überlegen, denn "Hartz IV" beinhaltet nicht nur den Regelsatz für Verpflegung, Kleidung, usw, sondern auch, dass Du zumindest versichert bist. Dazu zahlt das "Amt" nämlich an Deine Krankenversicherung. Oder verdient Dein Mann in seiner Anstellung so gut, dass er diese Versicherungsbeiträge für Dich und die Zwillinge aus eigener Tasche zahlt?

wir wären dann über ihn familienversichert

@mailin82

Das JobCenter prüft ohnehin, ob eine Familienversicherung besteht und zahlt in so einem Fall dann keine Beiträge. Aus eigener Tasche müsste der Ehemann die Beiträger seiner Frau nur bei Privatversicherung bezahlen, aber dann müsste er auch recht gut verdienen, um überhaupt aufgenommen zu werden.

Nein, da bist du falsch informiert.

Die staatlichen Leistugnen unterliegen einer Rangfolge, wobei ALG2 ohnehin an allerletzter Stelle steht. Sobald dein Mann verdient, soll er Wohngeld beantragen, für die Kids gibt es Kindergeld und auf Antrag Kinderzuschlag.

Wenn alles zusammen die Leistung von ALG2 übersteigt, dann seid ihr eh raus aus der Kiste. Wenn nicht, dann bekommt ihr noch Aufstockung.

Stellt die entsprechenden Anträge bei der Familienkasse und der Wohngeldstelle. Die Bescheide dann der Arge vorlegen, fertig.

Ahh vielen Dank genau das wollte ich wissen ob eine Rangliste besteht....das heisst also noch mal für mich zum verständniss, mein Mann bekommt Ende Februar sein erstes Gehalt dann sollte er Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen wird das genehmigt sind wir aus ALG2 raus

@mailin82

Er bekommt am 31.1. noch seine letzte Leistung für Februar. Wenn sein Gehalt noch im Februar ausgezahlt wird, muss diese Leistung teilweise erstattet werden. Wird es allerdings erst im März fällig, braucht nichts zurück gezahlt werden.

@DerHans

Die Februarleistung muss aber extra als Überbrückungsleistung beantragt werden, automatisch kommt da nix.

D A N K E !!!!!!!

Hallo,

erstmals müßt ihr rechtzeitig bei der Arge melden, daß dein Mann wieder in einer Festanstellung ist.

Alles hängt vom Verdienst d. Mannes + dein Einkommen wegen Elternzeit, ob ihr weiterhin Wohngeld bekommt. Sollte Hartz IV wegfallen, dann glaube ich, daß der Kinderzuschlag auch wegfällt. Schließlich bekommt ihr Kindergeld. Erkundige dich ganz genau über deine Rechte beim Amt, hierfür mußt du auch ganz genau angeben, was für ein Gesamteinkommen ihr monatlich erzielt.

Gruß, Emmy

Es gibt keinen Zwang zu Hartz IV und es ist, wie schon erwähnt, eine nachrangige Leistung. Nur beim Wohngeld habe ich schon erlebt, dass es Schwierigkeiten gab, wenn jemand Wohngeld beantragt hat und das Einkommen zu gering war, dieser wurde dann auf Hartz IV verwiesen (solltet ihr allerdings ein paar Ersparnisse haben, könnt ihr durchaus darauf dringen, Wohngeld zu bekommen, da ihr diese Ersparnisse für euren Lebensunterhalt verwenden könnt). Also: Einen Brief ans JobCenter schreiben, dass ihr auf Hartz IV nicht mehr angewiesen seid, und dann bekommt ihr auch keines mehr.

Wenn der Verdienst deines Mannes entsprechend ist, wird Hartz4 geschrichen. Ihr bekommt Kindergeld und Wohngeld könnt ihr auch beantragen. Das hat aber dann nichts mehr mit dem der ARGE zu tun.

Bitte nciht Kindergeld mit Kinderzuschlag verwechseln. Kinderzuschlag ist eine Leistung, wenn man nur des Kindes wegen hilfebedürftig wird, aber für den eigentlichen Bedarf selbst sorgen kann.

@Rob951

das weiß ich mit dem kinderzuschlag bevor wor hartz 4 bekomme haben, hatten wir den kinderzuschlag schon, und wie gesagt ich habe diverse rechner ausprobiert und jedesmal steht uns wohngeld + kinderzuschlag zu