Auto verkaufen und neues (gebrauchtes) Auto kaufen bei Hartz IV

7 Antworten

Der Verkaufserlös ist für den Monat, in dem er erzielt wird, Einkommen. Das bedeutet, daß das Geld komplett auf den ALG II- Anspruch angerechnet wird. Mit dem Ergebnis, daß vermutlich für den Monat kein Anspruch auf Leistungen besteht. Im Folgemonat wird das Geld zu vermögen - es gelten die Vermögensfreigrenzen des SGB II. Und es darf nur ein Fahrzeug mit einem Wert bis zu 7500,- angeschafft werden. Wird mehr Geld dafür ausgegeben, dann kann die ARGE widerum das Geld erst einmal auf den Leistungsanspruch anrechnen. Und DAS dann sogar notfalls auch über mehrere Monate verteilt.

VirtualSelf  14.05.2011, 20:58

So einfach ist es nicht.

Wenn wir davon ausgehen, dass 7500 EUR als Zeitwert des Autos für angemessen befunden wurden, dann wurden 8500 EUR dem Vermögensfreibetrag nach §12 (2) zugeschlagen. Das Auto ist also Vermögen (zum Teil besonders geschützt, zum Teil Freibetrag).

Ein Verkauf ist damit dem Grundsatz nach lediglich eine Vermögensumwandlung bzw. -realisation - von Ding in Geld -, da dem Antragstelle ja keine neuen "Werte" zufließen, sondern die alten lediglich ihre "Qualität" ändern.

Es ist ungewöhnlich, dass die Arge das bisher so akzeptiert hat. Wenn ein kleineres gekauft wird, muß das übrige Geld erst mal zum Leben verwendet werden, solange bis nur noch eine geringer Betrag übrig ist ( Freibetrag). Erst dann zahlt die Arge wieder.

Laut Arge darf man einen bestimmten Betrag an "Vermögen" haben. Das dies in diesem Fall nur das Auto ist, war das so kein Problem. also ausser dem Auto ist kein weiteres Vermögen vorhanden. Unter Vermögen hat die Arge auch Bargeld etc mit einbezogen. aber es ist nunmal nur das auto. ist es dann nicht egal, ob man das vermögen in form von geld oder dem auto hat? das vermögen würde ja gleich bleiben

Anjamarie  14.05.2011, 20:21

Das Vermögen, welches ein Harzt4ler haben darf liegt normalerweise nicht bei 16000 Euro. Gibt es evt. besondere Gründe? Behinderung oder sowas, und das Auto war darauf zugeschnitten?

Chrissy0882 
Fragesteller
 14.05.2011, 20:29
@Anjamarie

das auto gehört einer bedarfsgemeinschaft. also zwei leuten. einer von den beiden hat eine behinderung von 40%, aber darauf zugeschinitten ist das auto nicht. im netz hab ich grad gefunden, dass man einen freibetrag von 8750 € hat. gilt das für eine person? wie ist es denn, wenn man 8750 € an bargeld hat? zählt das dann auch zum freibetrag?

Anjamarie  14.05.2011, 20:37
@Chrissy0882

8750 Euro? Ich meine, der Betrag (Vermögen in Sachwerten und bar)  pro Person liegt deutlich niedriger... hatte so um die 2000 in Erinnerung. Ich weiß nicht, wie das mit der Behinderung in Bezug auf das Auto gewertet wird, wenn es nicht extra darauf zugeschnitten ist.

Anjamarie  14.05.2011, 20:41
@Anjamarie

Habe auch noch mal gegoogelt: Es geht nach Alter, was die Freibeträge betrifft, und ein Auto bis 7500 gilt als ok.

Chrissy0882 
Fragesteller
 14.05.2011, 20:47
@Anjamarie

also wäre es demnach besser das auto zu behalten und zu hoffen, dass man aus der miesere bald raus ist.

ich danke auf jeden fall erstmal für die antworten :)

Anjamarie  14.05.2011, 20:48
@Anjamarie

So war jetzt auf mehrern Seiten: 150 pro Lebensjahr (aber mind 3100). Und wenn Ihr zu zweit seid, dann könnte Ihr ein Auto von max. 7500 kaufen und 6200 als Freibetrag haben. Falls Ihr älter seid, würdest Ihr ja dann schon mal in die Nähe der 16000 kommen, und müßtet evt. doch keine oder nur kurze Leistungsunterbrechung fürchten...

Chrissy0882 
Fragesteller
 14.05.2011, 20:59
@Anjamarie

an freibetrag wären es in etwa 13.000. alles gar nicht so einfach mit der arge. es wird jetzt auf jeden fall mal ne beratungstelle aufgesucht, mal sehen was die so dazu sagen

Du hast ja auch einen Freibetrag, den du nicht aufbrauchen musst. 150 € pro Lebensjahr mindestens 3.100. Aber ob du diesen wert des Wagens beim Verkauf wirklich realisieren kannst, ist eine andere Frage. 

Muss man das unbedingt angeben? Muss doch keiner wissen...