Frage zu Hartz IV wegen Verkauf von Wertgegenständen

8 Antworten

Wer sagt das denn ?

Wenn deine Münzsammlung und dein Schmuck,dein dir zustehendes Schonvermögen im Wert nicht übersteigt,musst du es auch nicht verkaufen,es ist lediglich im Antrag anzugeben,so wie alle Konten,Sparbücher,Lebensversicherungen,Aktien,usw.

Es kann dann verlangt werden,das eine Verwertung geprüft wird,also das der Wert dieser Sachen festgestellt wird,liegt er aber wie gesagt,unter deinem Schonvermögen,muss nichts veräußert werden.

Du darfst also min.3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen besitzen,in der Regel gilt,du darfst 150 € pro vollendetem Lebensjahr + diese einmaligen 750 € für notwendige Anschaffungen besitzen.

Außerdem würde ein PKW- ( ab 15 Jahre,für jedes BG - Bedarfsgemeinschaftsmitglied ) mit einem Zeitwert bis zu 7500 €,privilegiertes Vermögen sein,also nicht auf das Schonvermögen angerechnet.

Das gilt auch auf eine angemessene selber bewohnte Immobilie,also Eigentumswohnung / Haus,das müsste auch nicht verkauft werden.

Dieses gilt für das ganze schon vorhandene Inventar,solange es angemessen ist,also auch für einen TV - oder PC - der jeweils 1000 € ( angenommen ) gekostet hat,das muss im antrag auch nicht angegeben werden.

In der Regel wirst du auch keinen Besuch von Außendienstmitarbeitern bekommen,die deine Wohnverhältnisse prüfen,wenn es nicht gerade Unstimmigkeiten gibt,zwecks einer Feststellung wegen BG / WG .

Vielen Dank, das war sehr ausführlich und hilfreich.

Aus Wordpress :

Ein Hausbesuch ist als sog. Inaugenscheinname ein grundsätzlich zulässiges Beweismittel (§ 21 Abs. 1 Satz 2 SGB X). Die Behörde hat aber auch hier ihr pflichtgemäßes Ermessen auszuüben. Dabei hat sie vor allem zu berücksichtigen, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung grundgesetzlichgeschützt ist (Art. 13 Abs. 1 GG). Auch Sinn und Zweck der Maßnahme muss zielführend sein und sie darf daher nicht nur die Neugier der Behörde befriedigen. Unter Umständen mag daher der Wunsch der Behörde, einen Hausbesuch durchzuführen, aber eben durchaus gerechtfertigt und das Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt sein.

Ein Eingriffsrecht, wie die Vorschriften des Strafverfahrens es bieten, besteht für Hausbesuche des Jobcenters allerdings nicht. Dies bedeutet, dass Hausbesuche nur freiwillig geduldet werden müssen und kein Recht der Behörde besteht, einen Hilfebedürftigen zu zwingen, seine Wohnung zu zeigen bzw. die Mitarbeiter des Jobcenters in die Wohnung einzulassen. Hierzu müsste der Hilfebedürftige einwilligen.

"kommt da jemand nachkucken, wie man ausgestattet ist?"

Ja.

"Müssen TV-Gerät, Handy etc. auch verkauft werden"

Kommt drauf an. Wenn du ein Gerät hast dass nen Wert von 1000 € hat und das lässt sich auch dafür veräußern dann wird es das auch und du kriegst ne alte Röhre für 50 € hingestellt. (mal ganz krass ausgedrückt)

Sicher, dass da jemand in die Wohnung kommen darf? Ich dachte, es geht dabei um Menschen, die Schulden haben und der Gerichtsvollzieher pfändet dann alles weg. Man ist ja für die Sachen schließlich hart arbeiten gegangen und hat sie sich nicht vom Hartz IV-Geld gekauft. Ich kann mir das gar nicht richtig vorstellen. Wenn man dann wieder in Arbeit kommt, steht man ja quasi vor dem Nichts.

@Fragant

Wie oben schon erwähnt sie haben NICHT das Recht deine Wohnung zu betreten wenn du das nicht möchtest ! Ausserdem hast du pro Lebensjahr ein Schonvermögen von 150Euro ... was bei einem 40 jährigem = 6000 Euro ausmachen würde .... selbst ein Verkauf eines teuren Gerätes wäre kein Einkommen sondern nur Umwandlung von Vermögen das wenn Schonvermögen NICHT angetastet werden darf !!!

@Fragant

Es genügt, dass Jemand anonym behauptet, Du wohnst mit Jemand zusammen oder arbeitest da und da. Machst Reisen usw. Dann wollen die Deine Wohnung sehen und überprüfen. Die Jobcenter sind der rechts- und regelfreie Raum. Da herrscht sehr viel Willkür. Die verlassen sich darauf, dass die Leute keine Ahnung haben. Du kannst das SGB II aufmachen und ein Blick ins Grundgesetz schadet auch nicht. Du musst Dich wappnen. Du kannst eine Begleitperson mitnehmen, die ist dann Zeugin.

Selbst wenn ein gerät vorhanden wäre, das 1000 e gekostet hat, läge der Zeitwert höchstens bei 500,00. Die ganze Frage ist sowieso rein hypothetisch. Der hatte wohl nichts besseres zu tun

@DerHans

Man bekommt noch lange keine alte Röhre für einen neuen Fernsehern hingestellt, solange man nicht über den Freibeträgen liegt.

Sagen wir es mal so: du darfst als Hartz IV - Empfänger kein Vermögen haben. Soweit ich weiß (kann veraltet sein) geht es dabei um mehr als 7000€. Das bedeutet, du müßtest also ausgesprochene Luxusgeräte haben um diesen Betrag zu überschreiten.

Danke. Dürfen die in die Wohnung kommen? Also wenn man keinerlei Schulden hat?

@Fragant

Ja. dürfen sie.

@TardosMors

Ja, die dürfen kommen. Unangemeldet. Allein um festzustellen ob wirklich Bedarf vorliegt und ob deine Angaben über die Wohnung (auch Mitbewohner) der Wahrheit entsprechen.

@magni64

OK, Privatsphäre adé ;-)

@Fragant

Du brauchst keine Kaffeetassen mit den Initialen der Kontrolleure kaufen. Die kommen höchstens einmal und kontrollieren dabei alles. Wenn ihnen dabei allerdings etwas seltsam vorkommt (wie z.B. ein nichtgemeldeter Mitbewohner den du als Besucher ausgibst) dann könnten sie öfter kommen. Vielleicht kommen sie auch mal extra wenn du Heizkostenzuschuss (je nachdem wie du heizt) beantragst. Vielleicht kommen sie auch garnicht.

@magni64

Naja, im Prinzip hätte ich nichts zu verbergen, aber es ist halt trotzdem unschön, wenn Fremde in deinen Privatsachen rumschnüffeln.

@Fragant

Sie dürfen dich besuchen aber du brauchst sie NICHT reinlassen = Hausrecht !!!

@peterdeutsch

Die kürzen aber gerne 1/3 weg, wenn Du Dich nicht so verhälst, wie sie das wollen. Der Prozentsatz der Sanktionen/ Schikanen wird jedes Jahr erhöht, auch wenn Du nichts gemacht hast. Sehr beliebt: Du bekommst heute mittag einen Brief, dass Du gestern um 8.00 h beim Amt erscheinen solltest. Ich weiß nicht, wo Du wohnst und ob es da ein Sozialgericht gibt (mit Beratungshilfeschein vom Amtsgericht) eine Erwerbsloseninitiative. Da kannst Du Dich hinwenden oder im Internet gegen-hartz.de aufmachen. Wenn ich den Link vollständig poste, werde ich gesperrt.

@peterdeutsch

Schön wenn du sie nicht reinlässt. Wenn man das Geld nicht braucht... Die können nämlich die Zahlung so lange aufschieben, mit der Begründung daß die Bearbeitung aufgrund deiner mangelnden Mitarbeit nicht beendet werden kann.

Vermögen/Erspartes: 150,--€ pro Lebensjahr aber nicht mehr als 10.500,--€. Wenn Du Sachen verkaufst, hast Du ja Einkommen. 100 € sind "frei" und von allem weiteren zahlst Du 80% an die Behörde. Die meisten Hartz IV-Empfänger haben nichts. Aber es gibt auch Leute, die aus höheren Rängen abgestürzt sind oder was geerbt haben. Da sind die schon dran interessiert, das was verkauft und "verwertet" wird, damit sie (Steuer-)Geld sparen.

Wegen einer Kontrolle, ob vorhandene erlaubte Ausstattungsgegenstände irgendwelche Wertgrenzen übersteigen, kommt der JC NIEMALS vorbei, zumal dort auch keine Kompetenz vorhanden sind, den Verkaufswert (der in der Regel unter dem Zeitwert liegt) überhaupt rechtssicher zu beurteilen; ganz abgesehen davon, dass jeder Fall vor Gericht enden würde, weil es schlichtweg keine Wertmaßstäbe gibt. Das funktioniert allenfalls bei PKWs über z.B. die Schwacke-Liste einigermaßen sicher.

neenee .. da hat der Außendienst anderes und besseres zu tun.

Die Begründung ist nachvollziehbar. Herzlichen Dank.