Hartz 4 und alte Nachzahlungen

6 Antworten

Das wird vom Jobcenter abgezogen - es sind ja Einkünfte.

Es gilt das "Zuflussprinzip" - die Einkünfte werden in dem Monat angerechnet in dem sie Dir zufließen.

De facto wird für eine gewisse Zeit (bis diese 1700 Euro verrechnet sind) kein Hartz4 gezahlt, weil Du für diese Zeit eigenes Einkommen hast und nicht bedürftig bist.

Snowbreezehb 
Fragesteller
 04.07.2014, 22:47

Das Problem ist halt auch das ich natürlich nicht ohne Geld leben konnte und deshalb in dem Jahr schulden gemacht habe weil nichts gezahlt wurde und ich davon gerne diese Schulden begleichen würde.

Duckeey  04.07.2014, 22:56
@Snowbreezehb

Meine Nachzahlung wurde mir auch nicht abgezogen da diese für einen Zeitraum war in dem ich eben keine Einkünfte hatte und trotzdem Ausgabe wie zb Miete Lebensmittel usw also alles kosten die im Nachhinein nachgezahlt wurden. Mann kann ja nicht hin gehen und sagen so 3 2 Monatsmieten sind noch offen hier ist das Geld dafür aber da du ja jetzt Geld hast nehmen wir dir das diesen Monat weg.

Du hättest in diesem Jahr auch ALG - 2 beantragen können,das hättest du auch bekommen,wenn du die Voraussetzungen erfüllt hättest,dann würdest du auch keine Schulden haben !

Diese interessieren das Jobcenter nicht,wenn sie nicht gerade deine Obdachlosigkeit bedeuten würden,weil du Mietschulden hast oder dir der Strom abgestellt wurde,wegen Stromschulden.

Dann könntest du unter Umständen ein zinsloses Darlehn für diese Schulden beantragen,welches dir dann in monatlichen Raten von deinen laufenden Leistungen abgezogen würde.

Zahlt dir die Agentur für Arbeit jetzt dein ALG - 1 nach und du hattest für diese Zeit keine Leistungen vom Jobcenter erhalten,dann zählt dieser Zufluss als einmaliges Einkommen und wird dir auf deine laufenden Leistungen angerechnet.

Das was dir im Endeffekt von deinen 1700 € bleibt,sind max.180 €,das würde dein Freibetrag über 6 Monate sein.

Denn diese 1700 € übersteigen deinen monatlichen Leistungsanspruch und deshalb müssen diese 1700 € zwingend auf 6 Monate angerechnet bzw.verteilt werden.

Das sind dann 1700 € geteilt durch 6 Monate = ca. 280 € pro Monat !

Wenn du jetzt kein Nebeneinkommen hast und darauf Freibeträge nach § 11 b SGB - ll geltend machen kannst,dann stehen dir diese 30 € Versicherungspauschale mal 6 Monate zu,das würden dann diese 180 € Freibetrag ergeben,mehr bleibt dir nicht.

Das Geld fehlte mir ja in 2012. deshalb Zweifel ich etwas kommt in meinen Augen halt eher erspartem gleich

da wäre ich mir nicht so sicher ob dir das abgezogen wird. Da dies das Arbeitsamt verschuldet hatte wäre es ja ungerecht wenn wegen dem Umstand dir Geld dass du längst erhalten haben müsstest nachträglich einbehalten wird. Rufe dort an

isomatte  05.07.2014, 07:25

Das spielt keine Rolle !

Hey

Das ist immer so eine sache. Normalerweise bekommt man Geld vom jobcenter werden man bedürftig ist und seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. Wenn du diese Nachzahlung bekommst hast du eigentlich das Geld um deinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. ... zumindest kurze Zeit.

Da es sich aber um eine Nachzahlung handelt und du für den Zeitraum für den das Geld gedacht war/ist keins hattest wäre es doch unfair das abzuziehen.

Bei mir war es so das mir meine Nachzahlung nicht abgezogen worden ist. Und ich habe etwas über 3000 € nachgezahlt bekommen weil die Mitarbeiter des Jobcenters meinten ich mal eben Hochschwanger ohne nix monatelang sitzen tu lassen.

isomatte  05.07.2014, 07:24

Du darfst hier nichts durcheinander bringen !

Eine Nachzahlung,die dir rechtlich vom Jobcenter zustand,kann auf laufende Leistungen nicht angerechnet werden.

Das darfst du aber nicht mit einer Nachzahlung von der Agentur für Arbeit ( ALG - 1 ) verwechseln. Diese Nachzahlung wird als einmaliges Einkommen auf den Bedarf angerechnet,ist zwar nicht gerecht,aber so sind nun mal die gesetzlichen Bestimmungen ( Zuflussprinzip ) und das bezieht sich nicht nur auf eine Nachzahlung.