Darf der Beitragsservice (GEZ) Hartz IV pfänden?

6 Antworten

Bei einem Pfändungsschutzkonto muss die Bank nur sicherstellen, dass
Guthaben bis zu einem Betrag von 1.073,88 Euro je Kalendermonat vor einer Pfändung geschützt sind. Da auf deinem Konto ein deutlich höheres Guthaben war, war die Bank gerade nicht verpflichtet, die Pfändung durch den Beitragsservice zu verhindern.

Der Beitragsservice konnte nicht wissen, dass es ein Pfändungsschutzkonto ist. Da du die hohen Schulden bei ihm hattest und die Forderung offensichtlich seit langem vollstreckbar war und die Vollstreckung auch längst angekündigt war, durfte der Beitragsservice auch pfänden und wird das Geld auch nicht teilweise wieder rausrücken.

Du hattest leider Pech.

hatte dieser Beitragsunservice denn einen Titel? zum Pfänden braucht man doch einen richterlichen Beschluß, dachte ich bislang, und dann gibt's da doch immer diese sogenannte Vermögensauskunft...

aber wie auch immer: du hast in den Jahren vorher wie Strauß den Kopf in den Sand gesteckt, und das klappt in einer von diktatorischen Maßnahmen geprägten Verwaltungsmaschinerie, die immer zugunsten der ehemaligen GEZ spricht, nie und nimmer, außer du hast Befreiung... auf der anderen Seite, hättest du dich gewehrt, hättest du jetzt Gerichts und Anwaltskosten an der Backe... zumindest die hast du ja dann gespart...

Du wirst vorher Ankündigungen dazu bekommen haben. Hast du deine Post nicht regelmäßig gelesen?

Das Geld ist nun futsch. Da sie eine Leistung erbracht haben und die Bezahlung ihnen zustand, werden sie nicht darauf verzichten und es dir zurück geben. Sie sind ja froh es noch geschnappt zu haben.

Beim nächsten mal rufst du dort rechtzeitig an und verhandelst mit ihnen. Dann machen sie das erst zu dem Termin, den du nennst und in einer Höhe, die ihr aushandelt.

Es ist ja ein P konto mit anderen Worten ein Pfändungsschutzkonto

@Philipp4you

Sorry, das hab ich überlesen.

Das nächste mal, kannst du das Geld direkt an den Vermieter überweisen lassen, ohne Umweg über dein Konto. Das funktioniert glaube ich auch als monatliche Zahlung.

... und wenn das Jobcenter das merkt, wie die Leihgabe ja auch noch abgezogen, oder übersehe ich etwas?

Lass bei der Stadt prüfen, od die Vollstreckung rechtens ist. Meistens machen die das Vorschnell ohne Titel und ohne zu Prüfen, ob das ganze überhaupt ne rechtsgrundlage hat

Behörden benötigen keinen gerichtlichen Titel. Der Beitragsbescheid ersetzt in diesem Fall einen gerichtlichen Titel.

@PatrickLassan

Wenn dieser bescheid denn der form entsprechen würde... ohne unterschrift ist es nunmal kein bescheid, auch wenn die schreiben das es maschinell erstellt wurde...

Außerdem ist der beitragsservice keine behörde.. ist als firma gelistet.

warum die den anschein einer behörde erwecken dürfen ist einfach:

undzwar ist das programm was die machen durch den staatsrundfunk vertrag festgelegt. Was dort nicht steht ist, welche strafen dem beitragsservice drohen, wenn sie dagegen verstoßen. Ergo gibts keine strafen und die können behaupten und lügen wie die wollen.

hab es selber durchgezogen... nach der vergeblichen Vollstreckungsandrohung kam noch edv-Aufforderung welche auch ignoriert wurde, da der obergerichtsvollzieher mir die rechtmäßigkeit der forderung nicht nachweisen konnte. Dann nur noch creditreform (inkasso) und ab da ist man eh aus der sache raus.