Hartz 4 + Überstunden auszahlen?

4 Antworten

Alles was du auf dein Konto überwiesen bekommst,wird dir auf deinen Bedarf,also deine Leistungen die du evtl.noch vom Jobcenter bekommst angerechnet !

Indirekt musst du dann ggf.sogar zum Teil für den Bedarf deiner Mutter aufkommen,wenn du dann so viel Einkommen hast,dass du dein Kindergeld nur noch zum Teil oder aber auch gar nicht mehr benötigen würdest,um deinen Bedarf zu decken.

Der Überschuss würde dann nämlich auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet und ihre Leistungen bis max.auf Höhe deines Kindergeldes gekürzt.

Natürlich, das ist doch Gehalt mit dem du deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst.   

Wenn ihr eine WG bildet und keine Bedarfsgemeinschaft, dann bedeutet das, dass du keine Leistungen bekommst, sondern nur deine Mutter. In dem Fall darfst du dein Einkommen komplett behalten.

Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet (ungewöhnlich bei Azubis), dann wird dein Einkommen trotzdem nur auf deinen Leistungsanteil angerechnet. Für deine Mutter musst du nicht aufkommen.

Natürlich gehört das Einkommen [ übliches + Sonderzahlung ] zur Berechnung der Sonderleistungen .

Nichtmelden fällt auf , da die Behördenteils vernetzt sind , kann dann zu Nachforderunge führen .

Alternatives Abbummeln merkt niemand ;-))