Überstunden Unterhalt?

3 Antworten

In den Unterhaltsleitlinien steht unter
1.3. Überstundenvergütungen werden dem Einkommen regelmäßig zugerechnet, soweit sie in geringem Umfang anfallen oder berufsüblich sind, darüber hinaus im Mangelfall (vgl. Nr. 24). Entsprechendes gilt für Einkünfte aus Nebentätigkeiten.

Das heißt, die Überstunden zählen zum Einkommen. Je nach Höhe der Zahlung wird der Betrag auf 12 oder mehr Monate umgelegt.
Falls du dadurch eine Einkommensstufe steigst, musst du bis zur nächsten Berechnung einen höheren Unterhalt zahlen.
Je nach Alter des Kindes und Höhe des Einkommens macht das 16 - 34,-€ im Monat aus.

Ausschlaggebend ist normal das monatliche Nettoeinkommen.

ich rate dir aber grundsätzlich dazu, dich nicht nur auf die Berechnung des Jugendamtes zu verlassen, Außerdem solltest du auch eine Einkommensbescheinigung der Mutter verlangen, außerdem spielt bei der Berechnung des Unterhalts auch eine Rolle ob die Mutter des Kindes alleine oder in einer Lebensgemeinschaft wohnt und dieser Vollverdiener ist. Der Selbstbehalt der Mutter könnte dann gekürzt werden.

also die kinges mutter wohnt mit ihrem derzeitigem freund zusammen aber ob dieser dort auch gemeldet is weiß nich nicht.

und zu der arbeitssituation is zu sagen das sie beide arbeitslos sind

@elmolioft

Solange das Kind minderjährig ist, spielt das Einkommen der Mutter oder deren Lebenssituation hier keine Rolle.

Überstunden zählen zum Einkommen!

Das Gehalt der Mutter spielt keine Rolle. Sie erbringt den Unterhalt durch Betreuung der Kinder.

@Menuett

das Einkommen beider Elternteile wird zur Berechnung des Kindesunterhaltes herangezogen. und zwar Nettoeinkünfte minus Selbstbehalt. Dieser Restbetrag beider Elternteile zusammengezählt, dient als Berechnungsgrundlage nach düsseldorfer Tabelle.

Die Mutter leistet zwar ihren Unterhalt in Sachleistung ab, jedoch verringert sich bei entsprechendem Einkommen der Mutter, der Unterhalt des Vaters.

Einfach gesagt, Je mehr die Mutter verdient, um so weniger Unterhalt muss der Vater zahlen.

Bitte erst informieren, falls das wieder angezweifelt wird!

Hallo, ich denke du solltest dir von deinem Arbeitgeber bescheinigen lassen das es eine einmalige Auszahlung war. Dann würde ich an deiner Stelle persönlich zum Jugendamt gehen und dem zuständigen Sachbearbeiter erklären das du schulden hattest und diese Zahlen musstest. Um wie viel hat es sich den gehandelt wenn ich fragen darf?

es handelt sich um ca 1200€