Handyvideo Beweismittel gültig?

5 Antworten

Aus Erfahrungen von Bekannten sind Videos nicht im geringsten ein Beweis. Ein Bekannter wollte eine scheinbehinderte Frau aus seiner Wohnung loswerden, die keine Miete zahlt und angeblich gehbehindert ist, aber locker 3 Kästen Bier tragen kann. Er hat es befilmt, um vor Gericht zu beweisen, dass sie nur so tut, der Richter hat es mehrmals abgewiesen- ein Video zähle nicht, es müsse echte Beweise geben.

Da die Täter das Video ja selbst angefertigt haben, ist es ja wohl auch legal zu Stande gekommen. Natürlich ist es ein Beweismittel/Indiz. Wenn die Polizei erst mal einen Tatverdächtigen hat, finden sich schnell noch andere, zusätzliche Beweise!

Wie immer bei Rechtsfragen:

"Es kommt darauf an, ..."

In diesem Fall: Was verstehst Du genau unter

Ich könnte an dieses Video kommen

Wenn der Ersteller das Video freiwillig mit Dir teilt oder verlinkt, dann kein Problem.

Wenn Du das Video dir auf eine illegale Weise zu eigen machst, dann kann nicht nur das Video als Beweismittel nicht zulässig sein, sondern dir droht ggfs eine Strafe wegen Datendiebstahl.

Ja würde es.

klar, ich meine, Videobeweis ist Videobeweis...