Zählt ein Video als Beweis immer vor Gericht?

8 Antworten

Hallole zusammen

erst mal solltest Du dein eigendes verhalten überprüfen den wer solche denkweisen an den Tag legt hat entweder ein problem mit deinem rechten Fuss der zu schwer ist oder er lebt in der falschen gegend. Vom Prinziep her ist eine Viedeoaufzeichnung zwar nicht Gerichtsverwertbar wenn dadurch die persönlichkeitsrechte der gefilmten beeiträchtigt werden aber als ermittlungsgegenstand sind die immer gut und sinnvoll. Du darfst halt nicht den Fahrer ( Gesichter ) sondern nur das Fahrzeug aufzeichnen und das geschwindigkkeitssingal Deines Fahrzeuges ist auch sinnvoll was aber auch wenn du zu schnell bist nach hinten losgehen kann. Die offiziellen aufzeichnungen der Providafahrzeuge der polizei sind auch Speziell gegen Manipulationen gesichert und zertifiziert/ Geeicht wegen den möglichen Geschwindigkeitsmessungen . Das ist für den privatgebrauch sehr Teuer . wenns aber um Parkrempler oder das berühmte Rückwärzfahren geht das du angesprochen hast ist das ne tolle Sache.. und wird als Beweismittel ( auch gegen die brühmten Autobumser ) sicher anerkannt-.. Frage doch mal bei einem Anwalt für verkehrsrecht nach was der davon hält... auf die Antwort bin ich auch gespannt.. und was Du letzlich daraus machst.. Joachim

Habe deine PN erhalten.. sorry aber ich kenne dich nicht und weis auch nicht wie Du Tickst.. daher die ansage wegen überdenken.. Joachim

In Russland sind diese Kameras schon Kult geworden. Die Polizei schaut sich das Video an und entscheidet ,wer den Unfall verantworten muss.(Eine Kamera kann man nicht manipulieren)

Wenn es die Sachlage klärt,auf jeden Fall.Wenn beide behaupten,sie hätten Grün gehabt,gibt es keinen besseren Beweis,weil die Ampel ganz klar zu erkennen ist,wenn sie richtig ausgerichtei ist.Bei einem plötzlichen Stau und du wirst auf deinen Vordermann geschoben,wichtig für Versicherung.Da geht dann darum,wer wem draufgefahren ist.Da gibt es sovie Situationen,wo dir diese Aufnahmen den A.... retten können.Aber kauf dir nicht die billigste,und eine SD Karte mit min.16GB

Die Würdigung und Zulassung von Beweismitteln obliegt ausschließlich dem Vorsitzenden.

Es ist zwar erlaubt, zu filmen, aber nicht, es zu veröffentlichen - und daran scheitert es bei einem tüchtigen gegnerischen Anwalt schon mal, weil zwar nicht der Vorsitzende, aber Zeugen oder Gutachter "Öffentlichkeit" sind, die sich das auch ansehen müßten.

Und welches Auto stand oder fuhr, kann anhand des Anprallschadensbildes ein Gutachter auch ohne Videobeweis feststellen, was deine Beweisführung obsolet macht.

G imager761