Wann gelten Fingerabdrücke als Beweismittel?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo SaadiQ19,

bei jeder Straftat gelten Fingerabdrücke als Beweismittel.

Werden an einem Tatort (gleichwohl um welche Straftat es sich handelt) Fingerabdrücke gefunden mit denen ein Täter ermittelt oder überführt werden kann, sind diese als Beweismittel sicherzustellen.

Auch kann die Polizei bei einem Beschuldigten auch gegen seinen Willen Fingerabdrücke nach folgender Rechtsgrundlage nehmen:


§ 81b StPO - Erkennungsdienstliche Behandlung

Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist, dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden.


Und selbstverständlich kann durch einen Abgleich von Fingerabdrücken die am Tatort gefunden worden sind und später von dem Tatverdächtigen genommen werden, nicht selten Jemand einer Tat überführt werden.

Schöne Grüße
TheGrow

Die werden nur bei sehr schweren Straftaten wie Raub Mord und Entführung ausgewertet - bei einem einfachen Einbruch kommen nur "normale" Polizisten um die Anzeige aufzunehmen.

Kommt auf die Tat an und wie schwerwiegend sie ist

Da fällt mir nur Einbruch ein.