Video als Beweismittel!

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Video abspielen, wird als Beweismittel nicht anerkannt, hat sich aber in das Gedächtnis des Richters eingebrannt. Das wäre die böse Variante. Besser: Sagen, man würde gern ein Beweisvideo der "Freundlichkeit" vor Gericht vorführen. Stimmt sie nicht zu, dann ist dem Richter klar, dass wohl nicht alles stimmt, was der Anwalt so erzählt. Stimmt sie zu, kannst du es als Beweismittel problemlos aufnehmen lassen.

Aber hallo!

Was hast du da gemacht?

Mach das auf keinen Fall der Nachbarin oder dem Gericht bekannt, dass du sie unerlaubt gefilmt hast.

Der Nachbarin stehen wegen unzulässig abgelichteten bzw. abgefilmten Nachbarn sowohl geldstrafenbewährte Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, und je nachdem wie schwer der Eingriff in die Privatsphäre erfolgt ist, auch Geldentschädigungsansprüche zu.

Na dann! Streit mal schön!

Such Dir am Besten Zeugen, die den Streit original miterleben und bereit sind vor Gericht auszusagen.

Sie muss der Aufnahme zustimmen und auch dem Abspielen sonst ist die Aufnahme vor Gericht nicht als beweismittel zulässig.

Dies kann sich soweit ich weiß jedoch ändern wenn es sich um eine schwerwiegendere Straftat wie Körperverletztung handelt.

Nur gibt es da ein weiteres Problem. Die Frau ist ca. 55 Jahre alt, und ziemlich stur. Ich weiss nicht, wie sie reagieren wird, wenn ich vor ihrer Haustür stehe, und mit ihr reden will. Bei solchen Situationen rufen die beiden nämlich gerne die Polizei an, und meinen ich hätte sie in irgendeiner Art und Weise bedroht, womit auch immer...

Wie soll ich mit ihr reden, wenn sie es gar nicht zulässt ? Dann könnte ich ja dieses Video theoretisch direkt löschen, oder nicht ?

Ja, kannst du zeigen, nur es wird nicht als Beweismittel anerkannt. Nur wenn sie der Aufnahme zugestimmt hat; aber das wird sie wohl kaum.

Und weswegen ?

@KMKMKM

Steht oben!

Sie muss von der aufnahme wissen sonst wird es meines wissens nach nicht zugelassen