Media Markt Umtauschrecht bei 1:1 Tausch

4 Antworten

Ich war dann bei Media Markt, habe das Problem mit dem Controller beschrieben und das gleiche Spiel nochmal bekommen.

Und der Verkäufer glaubt ernsthaft, dass das das Controller-Problem lösen wird?

Das neue Spiel müsste ich doch jetzt umtauschen können, da es original verpackt ist, oder?

Wohl kaum - deswegen wurde ja der Tausch auf dem Kassenzettel vermerkt.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Entweder du verkaufst das nun originalverpackte Spiel einfach weiter (z. B. Ebay).
  • Oder du gehst zurück zum Media-Markt und überzeugst den Verkäufer, dass die fehlende Controller-Unterstützung einen Sachmangel darstellt, der ohne jeden Zweifel nicht durch eine andere Spielverpackung behoben werden kann. Bei einem Sachmangel hast du dann nämlich Anspruch auf Rücknahme. Allerdings ist unklar, ob wirklich ein Mangel vorliegt oder ob eventuell an deiner Hardware etwas nicht stimmt. Er wird dir wahrscheinlich kein Geld erstatten, aber ich kann mir gut vorstellen, dass du ihn damit überzeugen kannst, dir gegen Rückgabe des originalverpackten Spiels ein anderes zu geben, ggf. gegen Zuzahlung der Preisdifferenz.

eher nicht. weil auf dem Kassenzettel ja vermerkt ist, dass es bereits ausgetauscht war.

Software ist übrigens, sofern das Siegel an der Verpackung des Datenträgers gebrochen ist, üblicherweise vom Umtausch ausgeschlossen, das gilt selbst für Geschäfte nach Fernabsatzgesetz...

also fakt ist, dass (setzen wir mal vorraus, dass das umgetauschte spiel den controler unterstützt) keinerlei gesetzliche Grundlage für ein Recht auf einen Umtausch besteht. wird der Controller immernoch nicht unterstützt, müsste man mal eroieren, woran das nun liegt. aber warscheinlich finden sich hier noch genügend hintertürchen.

die einzige chance, die ich sehe ist noch mal mit Mediamarkt zu reden und auf Kulanz zu hoffen.

lg, Anna

Es gibt kein Umtauschrecht oder Rückgaberecht im Laden, das kann ein Händler gewähren im Rahmen der AGB oder auch nicht. Diese sind maßgeblich.

Davon zu trennen ist das Gewährleistungsrecht, von diesem hast du durch den 1:1 Tausch Gebrauch gemacht. Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und bezieht sich auf Herstellungsmängel. Die Beweislast liegt die ersten 6 Monate beim Händler, danach beim Käufer.

Ich glaube, dem Media-Markt ist es egal, wenn du dafür ein anderes Spiel nimmst. Du kannst ja sagen, dass du lieber das Spiel nicht mehr aufmachst, nicht, dass du dann nochmal dasselbe Problem hast (Media-Markt dann nochmal ein Spiel mit geöffneter Verpackung hat) und ob du dafür ein anderes wählen kannst.