Fahrrad vom Freund kaputtgemacht (verischerung)?

1.) Es scheint, als sei das Fahrrad mit einem Kfz überfahren worden. Richtig?

2.) Was bedeutet "Freund"? Freund = Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft?

Kumpel nein wohnt woanders

8 Antworten

Wenn Du mir dem Auto gefahren bist, übernimmt die KFZ Haftpflicht. Dafür steigst Du aber in den Prozenten, über Jahre gerechnet kann das ganz schön teuer werden.

Je nachdem, wie alt das Rad war, könnt Ihr Euch vielleicht anders einigen.

Den Schaden kannst du deiner Kfz-Haftpflichtversicherung melden.

Denke aber an die Rückstufung in nächsten Versicherungsjahr.

Ich nehme an, du sprichst von deinem Auto. Ja, dann greift hier die KFZ-Haftpflicht.

wenn, dann deine KFZ-Haftpflicht (Benzinklausel)

deine Privat-Haftpflicht SICHER NICHT

Nur weil da was im Weg liegt darf mans nicht kaputt machen.

Deine Haftplficht zahlt, aber dein Schadenfreiheisrabatt geht zum Teil flöten, das kann sehr Teuer werden, schnell mal den Wert eines Fahrrades übersteigen.

Ich würde mich mit meinem Kumpel so einigen.