Handy am Steuer Polizei gerufen Geisterfahrer?
Hallo Liebe Community,
Ich müsste gerade extrem schnell Handeln denn ein Geisterfahrer kam vor mir innerorts, ich wollte unbedingt Unfälle vermeiden ich hatte leider keine Freisprechanlage müsste schnell Das Handy nehmen 110 Anrufen und dies dringend Melden, natürlich kurz während des Geschehens aber direkt daraufhin habe ich schnell gehalten irgendwie kurz auf der Bus Spur unmittelbar in der nähe die Polizei war dankbar und direkt auf dem Wege.
Meine Frage ist: Kann ich jetzt 1 Punkt kriegen wegen Handy am Steuer?, weil Anwalt sagt bei gefahren oder Notfällen ist ausnahme und man darf kurz das Handy an der Hand nehmen, wie würde ein Staatsanwalt das sehen? ich meine generell darf man kurz Handy am Steuer haben und Polizei rufen bei dringenden Notfällen wenn es gerade nicht anders geht?
5 Antworten
"Wenn das Telefonieren während der Fahrt notwendig ist, um eine Gefahr abzuwenden, ist die Ordnungswidrigkeit gerechtfertigt, § 16 OwiG. Das geschützte Interesse wäre die Sicherheit des Strassenverkehrs."
Im Grunde nein. Mein Vater hat mal einen betrunkenen Fahrer gemeldet, und er Polizist hat ihm aufgetragen mit Abstand hinter der Person her zu fahren um den Standort weiter durchzugeben.
Man darf es nie!
Und man bekommt auch mehr als einen Punkt
Super- man darf es also nie....dann soll doch der Gegenverkehr in den Ghostdriver reinrauschen und den Leichenwagen kann man ggf dann später vom Parkplatz anrufen........Hauptsache - nicht MIT DEM HANDY ANRUFEN....und IMMER schön nach Gesetz!...
Stimmt nicht. Wenn es notwendig ist darf man es.
Man darf es nie!
Blödsinn.
Wenn ich in einem Notfall die Polizei brauche, rufe ich sie, wurscht, was ich gerade mache.
In diesem Fall wird niemand von dir verlangen, erst mal einen Parkplatz aufzusuchen, den Motor anzustellen und dann den Notfall zu melden.
Wie will die Polizei es prüfen, dass du dein Handy am Steuer genutzt hast ?
Nein ich meine wenn jz z.B Blitzer oder so stande das meine ich und ich es eben ned mitbekommen habe
Alles gut- dich hat ja keiner angezeigt oder die Polizei dich beim Telefonieren erwischt, oder? Und so ein Notfall geht sicher vor .
Ok danke, also laut §16 owig bin ich geschützt, ich meine durch mich steht es auch bei den nachrichten gerade und Polizei hat ja den Anruf aufgenommen dass ich Geisterfahrer gemeldet habe ich meine wie soll ich sonst schnell handeln. aber gut laut dem Paragraph ist es bei Notfällen erlaubt verstehe ich richtig? :)